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Ex-Verfassungsrichter hält Gesetzesnovelle zur Parteienfinanzierung für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 13.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hält die jüngste Gesetzesnovelle des Bundestags zur staatlichen Parteienfinanzierung für verfassungswidrig. "Zu beanstanden ist sowohl das Hauruckverfahren, in dem das umstrittene Gesetz zustande gekommen ist, als auch die Erhöhung der absoluten Obergrenze", schreibt Bertrams im "Kölner Stadt-Anzeiger".

Das Vorgehen der großen Koalition nähre "den bösen Verdacht einer nicht gerechtfertigten Selbstbedienung". Der Jurist moniert das Tempo des Verfahrens, das den im sensiblen Bereich der Parteienfinanzierung gebotenen parlamentarischen Erfordernissen und Gepflogenheiten widerspreche. "Dazu gehört neben einer ausreichenden Zeit für Beratung die Herstellung eines überparteilichen, die Opposition einbeziehenden Konsenses, um Heimlichkeiten und Selbstbedienung schon im Ansatz auszuschließen. Daran fehlt es hier."

Inhaltlich verfehle der Gesetzgeber die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine Erhöhung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung nur im Falle "einschneidender Veränderungen" erfolgen dürfe. Es sei nicht ersichtlich, dass die seit Jahren zum politischen Alltag gehörenden Veränderungen - wie Erfordernisse der digitalen Kommunikation - eine Erhöhung der Obergrenze um gerade 25 Millionen Euro erforderlich machten. "Ohne eine Konkretisierung des beanspruchten finanziellen Mehrbedarfs bleibt die genannte Summe ein beliebig gegriffener Betrag, der weder nachvollziehbar noch plausibel ist", so Bertrams.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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