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Gröhe: Widerspruchslösung stellt Selbstbestimmungsrecht infrage

Archivmeldung vom 15.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hermann Gröhe (2017)
Hermann Gröhe (2017)

Foto: © Superbass / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kritisiert, dass die diskutierte Widerspruchslösung bei der Organspende "das im Grundgesetz geschützte Selbstbestimmungsrecht infrage stellt".

Die Organspende sei ein "Geschenk aus Liebe zum Leben", schreibt Gröhe in einem Gastbeitrag für das Nachrichtenportal T-Online. "Das setzt Freiwilligkeit und Zustimmung voraus. Dabei sollte es bleiben!" Die Widerspruchslösung setze nicht bei den eigentlichen Problemen an, so Gröhe. Das Problem sei nicht, dass zu wenige Menschen einer Organspende zustimmten.

"In 75 Prozent der Fälle, in denen 2018 ein Hirntod festgestellt wurde und der Verstorbene grundsätzlich als Organspender infrage kam, gab es eine Zustimmung zur Organspende." Doch in "mehreren Tausend Fällen pro Jahr" werde im Krankenhaus ein vorhandener Hirntod nicht festgestellt. "Dies muss besser werden, Ansatzpunkt sind die Krankenhäuser." Der Bundestag stimmt am Donnerstag über eine neue Regel für Organspenden ab. Eine Parlamentariergruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte den Gesetzentwurf für die doppelte Widerspruchslösung eingebracht. Mit ihr würde jeder automatisch als Spender gelten, der dem nicht widerspricht. Mehrere Politiker verschiedener Parteien sind gegen die Neuregelung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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