GKV-FKG darf innovative Patientenversorgung nicht gefährden
Archivmeldung vom 09.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer AOK-Bundesverband spricht sich gegen das Verbot von differenzierten Diagnosen im Rahmen von innovativen Haus- und Facharztverträgen aus. Das heute vom Bundeskabinett beschlossene GKV-Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) sieht vor, diagnosebasierte Versorgungsverträge zwischen Ärzten und Kassen zu untersagen.
"Dieses Verbot verkennt den unverzichtbaren Wert von differenzierten Diagnosen für eine gute ärztliche Behandlung und eine sachgerechte Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten in Deutschland", sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer. "Andere Länder beneiden uns um die hervorragenden Haus- und Facharztprogramme, die wir gemeinsam mit den Ärzten realisiert haben. Diese dürfen jetzt von der Politik nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden."
Grundsätzlich sei man sich mit den Ärzten einig, dass ein Verbot kontraproduktiv ist. Damit schieße die Bundesregierung unbeabsichtigt über das gemeinsame Ziel hinaus, die Manipulationsresistenz des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu stärken, betont Hoyer. "Intelligente Versorgungsverträge entfalten ihre positive Wirkung für die betroffenen Patienten dadurch, dass sie konkret Bezug nehmen auf spezielle Patientengruppen, die durch spezifische Diagnosen definiert sind. Wie können wir beispielsweise Versorgungsangebote zur Identifizierung von Kindern und Jugendlichen mit dem Verdacht auf ei-ne Essstörung vereinbaren, wenn die Diagnosen 'Bulimie' oder 'Anorexie' als Aufgreifkriterium unzulässig sind?"
Viele der im GKV-FKG ebenfalls vorgesehenen Änderungen am RSA sowie am Haftungssystem und Wettbewerbs- und Organisationsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung sieht die AOK ebenfalls kritisch. "Hier werden wir im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens nachhaken", so Hoyer.
Quelle: AOK-Bundesverband (ots)