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Berlins Stadtentwicklungssenatorin Lompscher verteidigt Mietendeckel

Archivmeldung vom 17.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Katrin Lompscher (2017)
Katrin Lompscher (2017)

Foto: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC-by-sa 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) hat ihre Vorschläge zum sogenannten Mietendeckel erneut verteidigt. Lompscher sagte am Montagabend auf einer rbb-Inforadio-Veranstaltung im Maison de France in Berlin, mit den Plänen werde dem Ausnutzen der Wohnungsknappheit auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter Einhalt geboten.

Lompscher widersprach insbesondere der Kritik von Genossenschaften und privaten Vermietern, wonach wegen der Deckelung der Mieten kein Kapital für Instandhaltung und Neubau erwirtschaftet werden könne. Dafür ließen die geplanten Mietobergrenzen genug Spielraum, erklärte Lompscher.

Außerdem würden kleinere Modernisierungen weiterhin ermöglicht: "Wir wollen erreichen, dass nur die Modernisierungskosten mietwirksam werden, die tatsächlich zu einer Verbesserung des Gebäudebestandes im Sinne des Klimaschutzes und der Barrierefreiheit führen."

Als weiteres Beispiel nannte Lompscher den Wohnungstausch, der durch den Mietendeckel gefördert werde: "Der funktioniert bisher deshalb nicht, weil ich, wenn ich aus einem alten Mietvertrag komme mit einer Fünf-Euro-Miete komme, nicht in eine andere Wohnung mit einer Fünf-Euro-Miete ziehen kann. Da habe ich dann eine 12-Euro-Miete, weil da die Neuvermietungsregel gilt." Das Ergebnis sei, dass die Knappheit bislang noch verstärkt wird, so Lompscher.

Die Senatorin äußerte sich auch zu einer drohenden Verfassungsklage gegen den Mietendeckel. Namhafte Verfassungsrechtler hätten ein Gutachten vorgelegt, dass der Mietendeckel generell möglich sei. Aber letztlich werde wohl das Verfassungsgericht darüber entscheiden müssen, so Lompscher.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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