Linke beantragt Novellierung des Strafgesetzbuches: Expertenkommission soll NS-Rechtsmerkmale auch außerhalb des Mordparagrafen identifizieren
Archivmeldung vom 24.03.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEine Überarbeitung des deutschen Strafrechts über die Paragrafen zu Mord und Totschlag hinaus will die Linksfraktion im Bundestag erreichen. In einem Antrag unterstützt sie die Ankündigung von Bundesjustizminister Heika Maas (SPD), mit Hilfe einer Expertenkommission noch immer enthaltene Rechtsnormen des NS-Regimes in Form von Gesinnungsmerkmalen wie Hinterlist oder Heimtücke aus dem Paragrafen 211 StGB zu entfernen.
Wie die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland" berichtet, will die Linke über diesen Rahmen jedoch hinausgehen und hat eine Expertenprüfung des gesamten Strafgesetzbuches beantragt. »Wir glauben, das eine Reduzierung auf die Gesinnungsmerkmale allein bei Mord und Totschlag nicht ausreichend ist«, zitiert "nd" Halina Wawzyniak, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion im Bundestag. Diese sieht über den Mordparagrafen hinaus prozessuale Fragen betroffen. Zum Beispiel sind Rechte von Beschuldigten betroffen, wenn diese ihr Recht zu schweigen wahrnehmen.
Quelle: neues deutschland (ots)