Kampf gegen Kinderpornografie: Kriminalbeamte fordern gesetzlich verankerte Speicherung von Verbindungsdaten
Archivmeldung vom 19.11.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMit Blick auf die Zulassung der Anklage gegen den Ex-SPD-Politiker Sebastian Edathy fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) die gesetzliche Einführung einer zeitlich begrenzten Speicherung von Verbindungsdaten. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte BDK-Vorsitzender André Schulz: "Der Edathy-Fall zeigt, wie notwendig und wirkungsvoll die Speicherung von Telekommunikationsdaten in der Praxis ist. Ohne diese Daten verlaufen die Ermittlungen zu vielen Kinderpornografie-Fällen ergebnislos im Sande."
Schulz kritisierte in diesem Zusammenhang das Parlament in Berlin: "Mehr als eine Randnotiz ist dabei die Reaktion des Bundestages. Ursprünglich wurden die Verbindungsdaten von Bundestagsrechnern drei Monate lang gespeichert, so auch bei dem Dienstrechner von Sebastian Edathy. Doch die erste Reaktion des Bundestages nach der Datenfindung bei Edathy war, die Speicherfrist 'zum Schutz der Abgeordneten' auf sieben Tage zu verkürzen. Das ist schon ein Hohn." Der BKD-Chef forderte, die Verkehrsdatenspeicherung sofort wieder einzuführen. "Das ist verfassungsgemäß möglich, wenn man denn wirklich will", so Schulz.
Zur Zulassung der Anklage gegen Edathy, der sich wegen Besitzes von Kinderpornografie vor dem Landgericht Verden bei Bremen verantworten muss, sagte Schulz: "Hätte die Staatsanwaltschaft kein strafrechtlich relevantes Material in der Akte, gäbe es jetzt auch keine Verhandlung. Und wir Ermittler sind in unserer Erkenntnis bestätigt, dass 99 Prozent derjenigen, die 'legales' Material besitzen, auch illegales haben."
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)