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MDK-Reformgesetz: Kabinettsfassung macht nichts besser

Archivmeldung vom 16.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

Auch die Kabinettsfassung des MDK-Reformgesetzes stößt auf Ablehnung beim Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes. "Schon der Referentenentwurf war eine Provokation gegenüber Selbstverwaltung und Krankenkassen. Die jetzige Kabinettsfassung ist um kaum einen Deut besser", stellt Dr. Volker Hansen, alternierender Vorsitzender der Arbeitgeberseite, klar.

Knut Lambertin, alternierender Vorsitzender der Versichertenseite, erklärt: "Dass aktive Selbstverwalter bei den medizinischen Diensten und den Kassen künftig nicht mehr in den Verwaltungsrat des MDK gewählt werden dürfen, ist völlig inakzeptabel. Dieser Ausschluss kappt die sachlogische Verbindung des MDK zu den Versicherten und Beitragszahlern. Es findet dann keine direkte Übertragung von Wissen und Verantwortung aus der Praxis mehr statt. Zur Erinnerung: Die medizinischen Dienste der Krankenkassen werden komplett durch Beiträge an die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen finanziert."

Hansen: "In den Verwaltungsräten der Krankenkassen sitzen Versicherten- und Arbeitgebervertreter, die für das Kontrollgeschäft legitimiert sind und unabhängig agieren. Die Legitimationsgrundlage der Patientenvertreter, die jetzt in den Verwaltungsrat kommen sollen, ist dagegen unklar." So gelinge das mehrfach angekündigte Vorhaben, die Selbstverwaltung zu stärken, wieder nicht. "Im Gegenteil, die Loslösung des MDK von den Krankenkassen und des MDS vom GKV-Spitzenverband führt zur Kompetenzschwächung. Die Kontrolle über die Verwendung der Beitragsgelder muss auch hier in der Hand der Krankenkassen bleiben", so Hansen.

Auch die überarbeiteten Gesetzespassagen zur Krankenhausabrechnungsprüfung stoßen weiter auf Kritik. Arbeitgebervertreter Hansen: "Das Gesetz limitiert die Prüf- und Sanktionierungsmöglichkeiten der Krankenkassen in der stationären Versorgung jetzt noch stärker. So wird im größten Ausgabenblock der Gesetzlichen Krankenversicherung die sachgerechte Verwendung der Beitragsmittel fahrlässig aufs Spiel gesetzt." Lambertin, Vertreter der Versicherten, ergänzt: "Laut Kabinettsentwurf steht nun nicht mehr eine korrekte, sondern nur eine regelkonforme Krankenhausabrechnung im Mittelpunkt. Das sagt alles, denn durch die Befolgung unkorrekter neuer Regeln wird am Ende nichts besser."

Quelle: AOK-Bundesverband (ots)

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