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Politische Stiftungen erhalten 659 Millionen Euro vom Bund

Archivmeldung vom 30.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Geldberg, Gewinn, Finanzamt, Steuern (Symbolbild)
Geldberg, Gewinn, Finanzamt, Steuern (Symbolbild)

Bild: Uta Herbert / pixelio.de

Der Bund stellt den politischen Stiftungen in diesem Jahr insgesamt 659,2 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 2,7 Prozent, berichtet die "Welt" unter Berufung auf eine Umfrage unter den Bundesministerien.

Doch in den letzten zehn Jahren sind die staatlichen Zuwendungen an die Stiftungen, die SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP und Linke nahe stehen, stark gestiegen. 2013 betrug die Summe noch 445,9 Millionen Euro. Die Mittel für das Jahr 2022 fließen aus den Töpfen von vier Bundesministerien: Entwicklung (340 Millionen Euro), Inneres (160 Millionen Euro), Bildung (71,4 Millionen Euro) und Auswärtiges Amt (87,8 Millionen Euro).

Ein Titel im Bundeshaushalt, mit dem sich sämtliche Ausgaben für die Stiftungen auf einen Blick erfassen ließe, fehlt bisher. Der Bund der Steuerzahler kritisiert die mangelnde Transparenz und fordert ein Stiftungsgesetz. "Dort müssen das Verfahren der Mittelvergabe, die Höhe und die Zuwachsraten der Mittel transparent und nachvollziehbar geregelt werden", sagte Reiner Holznagel, der Präsident des Steuerzahlerbundes, der Zeitung. Nötig sei eine Stoppregel bei den Zuschüssen. Der Bundesrechnungshof müsse regelmäßig Kontrollen durchführen - und nicht bloß prüfen, ob die Mittel korrekt verwendet worden seien.

Nur die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) wird von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Denn kurz vor der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2022 führten die Ampel-Fraktionen mit Zustimmung von Union und Linken eine zusätzliche Regel für die politischen Stiftungen ein. Das geht aus einem Vermerk des Haushaltsausschusses vom Mai hervor, über den die "Welt" berichtet. Darin heißt es: "Zuschüsse dürfen nicht gewährt werden, wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder Beschäftigten bestehen."

Förderungswürdig sind demnach nur die sechs Stiftungen der anderen im Bundestag vertretenen Parteien. DES-Chefin Erika Steinbach sagte der "Welt" dazu: "Der Haushaltsausschuss hat sich zum Richter über unsere Verfassungsmäßigkeit gemacht, was ihm nicht zusteht." Ihre Stiftung habe für 2022 einen Förderanspruch von rund sieben Millionen Euro. Der Ausschussvorsitzende und frühere Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) wollte sich nicht zum Ausschluss der DES von der Förderung äußern, weil es sich um einen Antrag der Regierungsfraktionen handele, schreibt das Blatt. Diesen hat er allerdings selbst unterstützt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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