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Bundesregierung plant Reform des Unterhaltsrechts

Archivmeldung vom 17.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Die Bundesregierung will die geplante Reform des Sorge- und Umgangsrechts für Trennungskinder mit einer Reform des Unterhaltsrechts verknüpfen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vor, über die die "Welt" berichtet.

"Es ist geplant, einen Reformvorschlag zu erarbeiten, der Regelungen sowohl zum Sorge- und Umgangsrecht als auch zum Kindesunterhaltsrecht beinhaltet", heißt es in der Antwort des Justizministeriums auf die Anfrage der FDP-Fraktion. Der Meinungsbildungsprozess sei aber noch nicht abgeschlossen. "Genaue zeitliche und inhaltliche Planungen bezüglich eines Referentenentwurfs stehen daher noch nicht fest."

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte zuletzt eine Reform für das Frühjahr 2020 angekündigt. Antworten auf die detaillierten Fragen der FDP-Fraktion hinsichtlich der Ausgestaltung blieb das Justizministerium schuldig. Es verwies lediglich auf das Ende Oktober veröffentlichte Thesenpapier der Experten-Arbeitsgruppe "Sorge und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung". "Die Auswertung der Thesen sowie die Prüfung ihrer Umsetzung beinhaltet auch die Auseinandersetzung mit an den Thesen geäußerter Kritik sowie mit Erfahrungen aus dem Ausland. Weiter wird eine Abstimmung mit den Planungen für eine Reform des Kindesunterhaltsrechts erfolgen." Bayerns FDP-Landeschef Daniel Föst sagte der Zeitung, erforderlich sei eine mutige und wegweisende Reform.

"Das Klein-Klein muss beendet, das Familienrecht endlich an das Hier und Heute, an die Lebensrealitäten angepasst werden." Die Liberalen bemängeln, dass das derzeit geltende Recht den Nach-Trennungs-Streit sogar noch forciere. Daher brauche es auch begleitende Maßnahmen wie etwa eine verpflichtende Mediation vor Gerichtsverfahren und entsprechende Fortbildungen für Richter, Gutachter und Verfahrensbeistände, forderte Föst. "Wir müssen alles dafür tun, dass die Kinder auch nach dem Ende der Liebesbeziehung ihrer Eltern Mutter und Vater gleichberechtigt an ihrer Seite haben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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