Pfeiffer: Gesetzlicher Mindestlohn löst keines der Probleme am Arbeitsmarkt
Archivmeldung vom 01.11.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZur derzeitigen Diskussion, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer: "CDU/CSU und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich für die Beibehaltung der Tarifautonomie und gegen einen gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen. Daran ist festzuhalten. Staatliche Eingriffe in die Lohnfindung gefährden die Tarifautonomie und konterkarieren unser bewährtes und verfassungsrechtlich gestütztes System der Lohnfindung. An einer Schwächung der Tarifautonomie, wie sie durch einen gesetzlichen Mindestlohn entstehen würde, können weder Politik noch Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter ein Interesse haben."
Pfeiffer weiter: "Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre ein Einfallstor für einen politisch und wahltaktisch motivierten Überbietungswettbewerb, frei nach dem Motto: 'Wer bietet mehr?'. Dies schadet dem Standort Deutschland und gefährdet Arbeitsplätze. Gerade für die Wirtschaft in den neuen Bundesländern wäre ein allgemeiner, nicht nach Regionen und Branchen differenzierter Mindestlohn fatal. Denn die ostdeutschen Unternehmen stehen häufig in direkter Konkurrenz zu Unternehmen in den östlichen EU-Beitrittsländern, die wesentlich geringere Lohnkosten haben. Ein Mindestlohn hätte Betriebsschließungen und Arbeitsplatzabbau zwangsläufig zur Folge.
Auch verschlechtert ein gesetzlicher Mindestlohn die Berufseinstiegschancen für Geringqualifizierte und Jugendliche ganz erheblich. Bester Beleg dafür sind die Zahlen zur Jugendarbeitslosigkeit. Diese ist in Ländern mit einem gesetzlichen Mindestlohn (z.B. in Frankreich bei 21,3 Prozent, in Spanien bei 44 Prozent) deutlich höher, als bei uns in Deutschland (11 Prozent). Insgesamt erweist sich gerade der Niedriglohnsektor als Sprungbrett für Arbeitslose. Innerhalb eines Jahres schaffen über 24 Prozent der Beschäftigen den Absprung in eine besser bezahlte Tätigkeit. Zudem sind 57 Prozent der ehemals armutsgefährdeten Personen nach Eintritt in den Niedriglohnsektor nicht mehr armutsgefährdet. Das zeigt: Mit dem Niedriglohnsektor geht keine Einkommensarmut einher - im Gegenteil.
Deutschland verdankt seine schnelle wirtschaftliche Erholung nach den Krisenjahren 2008/2009 vor allem auch seinem flexiblen Arbeitsmarkt. An dieser Flexibilität müssen wir angesichts der derzeit unklaren Konjunkturperspektiven festhalten. Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ist vor diesem Hintergrund kontraproduktiv und abzulehnen."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)