Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Arbeitgeberverband kritisiert neue EU-Lohntransparenz-Richtlinie

Arbeitgeberverband kritisiert neue EU-Lohntransparenz-Richtlinie

Archivmeldung vom 04.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Rainer Dulger (2019), Archivbild
Rainer Dulger (2019), Archivbild

Bild: Bernd Lammel /Gesamtmetal

Der Arbeitgeberverband BDA sieht in der EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz keine wirkungsvolle Maßnahme gegen Lohnungleichheit und kritisiert eine wachsende Kontrollbürokratie. "Bereits jetzt gibt es zur Gleichbehandlung am Arbeitsplatz viele Rechtsvorschriften und einen hohen Schutz vor Diskriminierung", sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Zudem hätten viele EU-Mitgliedsstaaten spezifische Maßnahmen für eine Entgelttransparenz eingeführt. "Mit der EU-Lohntransparenzrichtlinie hingegen wird keine einzige Ursache unterschiedlicher Bezahlung wirkungsvoll adressiert", kritisierte er. "Die europäischen Gesetzgeber haben eine Kontrollbürokratie geschaffen, die bestehende tarifvertragliche Reglungen ignoriert", so Dulger.

"Sie führt weder zu einer besseren Bezahlung noch zu einer stärkeren Akzeptanz europäischer Regelungen in der Breite der Bevölkerung." Der Arbeitgeberpräsident sieht die Ampel-Koalition in der Pflicht, an den Mittelstand zu denken. "Es ist jetzt an der Bundesregierung, eine mittelstandsfreundliche und unbürokratische Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten", forderte Dulger. "Hier muss die Koalition ihre eigenen Beschlüsse im Koalitionsvertrag ernst nehmen - und auf unnötige Berichtspflichten verzichten sowie verbesserte Standortbedingungen für Arbeit in Deutschland schaffen." Die neue EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Unternehmen, bei denen das geschlechtsspezifische Lohngefälle bei gleichwertiger Arbeit über fünf Prozent liegt, nachsteuern müssen. Zudem wird ein Anspruch auf Entschädigung für Arbeitnehmer geschaffen, die beim Lohn diskriminiert wurden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte schere in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige