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Staatsrechtler: EZB-Krisenpolitik könnte vor EuGH landen

Archivmeldung vom 13.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart schließt nicht aus, dass die Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg landen könnte. Eine Klagepflicht der Bundesregierung könne beim Bundesverfassungsgericht erzwungen werden. "Im Wege einer Verfassungsbeschwerde Entscheidungen der EZB unmittelbar anzugreifen, dürfte, wenn überhaupt, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sein", sagte Degenhart "Handelsblatt-Online".

Degenhart, der einer der Prozess-Bevollmächtigten des Bündnisses "Europa braucht mehr Demokratie" ist, das gegen den ESM geklagt hat, begründete seinen Vorstoß mit Passagen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom gestrigen Mittwoch. Die Richter zählten demnach das Verbot monetärer Staatsfinanzierung durch die EZB weiterhin zu den tragenden konstitutionellen Säulen der Währungsunion. "Deshalb ist der EZB der Erwerb von Staatsanleihen untersagt, auch der Erwerb am Sekundärmarkt und deshalb darf der ESM nicht gegen Hinterlegung von Staatsanleihen Kredite bei der EZB aufnehmen", erklärte der Jurist.

Wörtlich habe das Gericht dazu erklärt: "Denn ein Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die Europäische Zentralbank, der auf von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten zielte, ist als Umgehung des Verbotes monetärer Staatsfinanzierung ebenfalls untersagt". In diesem Punkt nehme das gestrige Urteil im Eilverfahren die Hauptsache-Entscheidung bereits vorweg, sagte Degenhart weiter. "Damit wäre in der Tat der rechtliche Rahmen der Währungsunion verlassen."

Allerdings gibt der Jurist zu bedenken, dass allein diese Feststellung des Bundesverfassungsgerichts die EZB nicht darin hindere, in ihrer Politik fortzufahren. An dieser Stelle käme der EuGH ins Spiel. "Das Bundesverfassungsgericht könnte die Frage dem EuGH vorlegen, wenn es sie für entscheidungserheblich hält, und auch die Bundesregierung könnte sich an den EuGH wenden", sagte Degenhart.

Doch das habe Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gestern öffentlich zwar als Möglichkeit in den Raum gestellt, aber zugleich wieder ausgeschlossen: Er werde klagen im Fall der Kompetenzüberschreitung, sehe aber die EZB im Rahmen ihrer Befugnisse. Daher bleibe als letzte Möglichkeit, über eine Verfassungsbeschwerde, eine Klagepflicht der Bundesregierung zu erwirken. Dies sei aber äußerst unsicher.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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