Arbeitsgerichte sollen über Konflikte zwischen Gewerkschaften entscheiden
Archivmeldung vom 27.10.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie Bundesregierung will Konflikte zwischen konkurrierenden Gewerkschaften vor allem von Arbeitsgerichten lösen lassen. Das geht dem Nachrichtenmagazin "Focus" zufolge aus dem Bericht einer Regierungsarbeitsgruppe hervor, der Grundlage für das Gesetz zur "Tarifeinheit" ist. Den Entwurf des Gesetzes will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in den nächsten Tagen auf den Weg bringen.
Sparten-Gewerkschaften wie die der Lokführer, Piloten oder Krankenhausärzte sehen durch das Gesetz ihre Grundrechte verletzt. Die Arbeitgeber erhoffen sich davon weniger Streiks. Fachleute aus Arbeits-, Justiz- und Innenministerium sowie dem Bundeskanzleramt haben das Gesetz in einer Arbeitsgruppe vorbereitet. In deren Abschlussbericht steht, dass Gewerkschaften zunächst untereinander ihre Einflussbereiche abstecken sollen. Nur wenn das nicht gelinge, solle "zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie" der Grundsatz der Tarifeinheit greifen.
Danach gilt pro Betrieb nur ein Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. "Die Gerichte für Arbeitssachen sollen verbindlich feststellen können, welcher Tarifvertrag im Betrieb vorgeht", zitiert "Focus" aus dem Bericht. Nach wie vor ist allerdings umstritten, was genau mit "Betrieb" gemeint ist.
Ebenfalls den Gerichten überlassen will die Bundesregierung die Frage, ob und wann eine kleinere Gewerkschaft streiken darf: "Es würde damit der Rechtsprechung überlassen, entlang des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu entscheiden, ob der von einer Minderheitsgewerkschaft geführte Arbeitskampf rechtmäßig ist."
Der Chef der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit, Ilja Schulz, sagte dem Nachrichtenmagazin zu den Plänen der Regierung, dass ein solches Gesetz "bewusst Rechtsunsicherheit" erzeuge, "um den Gewerkschaften auf diesem Wege die Daumenschrauben anzulegen".
Quelle: dts Nachrichtenagentur