Dautzenberg/Stübgen: Gelbe Karte an die EU-Kommission
Archivmeldung vom 06.10.2010
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Fabian PittichDer Finanz- und der Europausschuss sind der Auffassung, dass der Vorschlag der EU-Kommission zur EU-Einlagensicherungsrichtlinie mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht in Einklang steht. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, und der europapolitische Sprecher Michael Stübgen: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält den Vorschlag der EU-Kommission für nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. In Deutschland haben sich in der Finanzkrise insbesondere die institutssichernden Einrichtungen der Sparkassen und der genossenschaftlichen Institute bewährt. Ein wichtiger Faktor für das Vertrauen der Bürger in das Finanzsystem stellt aber auch die freiwillige Einlagensicherung insbesondere der privaten und öffentlichen Banken dar."
Stübgen weiter: "An diesem bewährten System wollen wir nichts ändern. Wir zeigen der Europäischen Kommission mit der Subsidiaritätsrüge die gelbe Karte. Nicht nur inhaltlich befürchten wir, dass durch die Vorschläge der Kommission das bisherige hohe deutsche Schutzniveau aufgeweicht und nach unten vereinheitlicht wird.
Denn: Der im Sommer von der Kommission verabschiedete Vorschlag einer Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie steht mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht in Einklang. Nach Artikel 5 des Vertrages über die Europäische Union darf die EU nur tätig werden, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können. Jede Maßnahme muss nach Art, Umfang und Intensität geeignet und erforderlich sein und darf nicht zu diesem Ziel außer Verhältnis stehen. Bedenklich im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind insbesondere die Vorschläge bezüglich institutssichernder Systeme sowie zur Finanzierung von Einlagensicherungssystemen und zur Beitragsbemessung."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion