Middelberg: Vom Volk gewählte Abgeordnete nicht an der Ausübung ihres Mandats hindern
Archivmeldung vom 16.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttWenn der Bundestag am Mittwoch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschließt, ist mit massiven Protesten rund um den Reichstag zu rechnen: Insgesamt sind sechs Demonstrationen mit insgesamt 5000 Teilnehmern angemeldet worden, darunter auch Gegenproteste. Hierzu können Sie den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Mathias Middelberg, gerne wie folgt zitieren:
"Demonstrieren und querdenken ist erlaubt - aber nur im Rahmen unserer Verfassung! Jeder Teilnehmer der Demo am Mittwoch muss sich klar von Gewalt gegen Polizisten, Journalisten und anders Denkenden distanzieren. Vom Volk gewählte Abgeordnete dürfen nicht an der Ausübung ihres Mandats gehindert werden. Und auch die Infektionsschutz-Auflagen der Behörden, die ein Stattfinden der Demos überhaupt erst möglich machen, sind ohne Wenn und Aber einzuhalten.
Der Vergleich der Corona-Gesetze mit den Ermächtigungsgesetzen der Nazis ist nicht nur historisch völlig daneben, sondern auch inhaltlich falsch: Der Bundestag macht der Bundesregierung und den Ländern mit dem Gesetz konkretere Vorgaben und begrenzt damit deren Handlungsmöglichkeiten klarer als bisher. Damit werden solche Aussagen als bösartiger Populismus entlarvt."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)