"Spiegel": Geheimbericht der Innenminister geht von hohen Hürden für NPD-Verbot aus
Archivmeldung vom 19.03.2012
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Anforderungen für ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD sind einem Medienbericht zufolge deutlich höher als bislang öffentlich eingeräumt. Wie der "Spiegel" unter Berufung auf einen geheimen Kriterienkatalog der Innenminister schreibt, könne der Staat durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen werden, die Klarnamen von Zuträgern aus der rechtsextremen Szene offenzulegen. Das Gericht dürfe "die über die bloße Kenntlichmachung hinausgehende Offenlegung (bis hin zur namentlichen Nennung der Quelle) verlangen", heiße es in dem rund 40-seitigen Papier. Selbst die persönliche Vernehmung eines V-Mannes in Karlsruhe könnte "durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen werden".
Anders als die Abschaltung von V-Leuten in den Vorständen der Partei ist dieser Punkt bei den Innenministern umstritten. In einer Telefonschaltkonferenz mit seinen Unionskollegen in den Ländern habe Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) vergangene Woche auf die Bedeutung der Offenlegung der Klarnamen hingewiesen. Die Ländervertreter hätten protestiert. Der Schutz der V-Leute habe Priorität, sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU), "Klarnamen werden in Karlsruhe unter keinen Umständen preisgegeben". So sieht es auch der Bayer Joachim Herrmann (CSU): "Verdeckte Quellen können wir nicht offenlegen." Die V-Leute in den Vorständen der NPD sollen bereits zum 1. April abgeschaltet werden. "Im Oktober könnte das Beweismaterial vorliegen", erklärte der sachsen-anhaltische Innenminister Holger Stahlknecht (CDU).
Umstritten ist, wie weit die Abschaltung der Zuträger in die Niederungen der Partei hineinreichen muss. Insgesamt, davon gehen Verfassungsschützer aus, müsste wahrscheinlich mit mehr als 20 der insgesamt gut 130 V-Leute die Zusammenarbeit beendet werden. Betroffen sind wohl neben der NPD die Vorstände und Präsidien der ihr nahestehenden Jungen Nationaldemokraten, der Kommunalpolitischen Vereinigung sowie des Rings nationaler Frauen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur