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Lange/Behrens: Offene Fragen zur Barrierefreiheit im Fernbusverkehr im Dialog lösen

Archivmeldung vom 25.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Fernbus: Bussteig auf dem Zentralen Omnibus-Bahnhof in Hamburg
Fernbus: Bussteig auf dem Zentralen Omnibus-Bahnhof in Hamburg

Foto: Lorenz Teschner
Lizenz: CC-BY-SA-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In seiner Sitzung am heutigen Mittwoch hat der Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur mit geladenen Experten das Thema Fernbus intensiv diskutiert.

Hierzu erklären der Sprecher für Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der zuständige Berichterstatter Manfred Behrens: "Die Anforderungen zur Barrierefreiheit im Fernbusverkehr sind noch mit einer Vielzahl von Fragezeichen versehen. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar, dass von den Entwicklungen im Fernbuslinienverkehr und der entsprechenden Erweiterung des Mobilitätsangebots auch Menschen mit Behinderungen profitieren sollen. Gleichzeitig müssen die Betriebsabläufe bei den Busunternehmern berücksichtigt, dürfen keine unverhältnismäßigen Hürden aufgebaut werden und muss vor allem der Transport von Mensch und Rollstuhl sicher erfolgen.

Bei allen Überlegungen zur Barrierefreiheit ist es besonders wichtig, ein angemessenes Verhältnis zwischen den Anforderungen an die Busunternehmen und dem gerechtfertigten Wunsch nach einem verbesserten Mobilitätsangebot für Menschen mit Behinderung zu finden. Dies erfolgt am besten im Dialog mit allen Beteiligten. Hierfür war das Gespräch im Bundestagsausschuss mit den geladenen Experten vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), dem Verband der TÜV und dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter der richtige Weg.

Das Bundesverkehrsministerium hat bereits verschiedene Maßnahmen in Gang gesetzt, um angemessene Lösungen in diesem Bereich zu finden. Dazu zählt u.a. die Durchführung eines Forschungsvorhabens, das eine ganzheitliche Betrachtung von Barrierefreiheit in Fernlinienbussen untersucht. Auf Regierungsebene sind weitere Ressortgespräche geplant.

Ab 2016 müssen alle neu angeschafften Fahrzeuge mit zwei Rollstuhlplätzen ausgestattet sein, ab 2020 gilt dies für alle Bestandsfahrzeuge. Für die Busunternehmen bedeutet dies erhöhte Investitionen vor allem bei Bussen im Fahrzeugbestand. Zudem gibt es viele noch ungeklärte Fragen, wie etwa die Verantwortlichkeiten der Fahrer, den Umgang mit verschiedenen Rollstuhltypen und den Ausbau der notwendigen Infrastruktur an den Haltestellen.

Seit der Liberalisierung der Fernbusse wächst der Markt in diesem Bereich zunehmend. Für viele Reisende ist der Fernbus inzwischen eine gute Ergänzung zum Verkehrsangebot in Deutschland. Im Jahr 2013 wurde das Fernbusangebot von ca. 8,2 Millionen Fahrgästen genutzt. Für das Jahr 2014 wird ein Anstieg auf etwa 20 Millionen Fahrgäste vorhergesagt, Tendenz weiter zunehmend."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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