Ampelfraktionen einigen sich auf neues Wahlrecht
Archivmeldung vom 14.03.2023
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićVor der für Freitag geplanten Abstimmung über das Bundestagswahlrecht haben sich die Ampelfraktionen auf einen endgültigen Gesetzesentwurf geeinigt. Wie die Fraktionsvorsitzenden am Dienstagnachmittag mitteilten, fielen die Fraktionsabstimmungen bei Grünen und FDP einstimmig für den Entwurf aus. Bei der SPD gab es "wenige Enthaltungen und noch weniger Gegenstimmen".
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich zufolge habe man bis zuletzt versucht, sich mit der Opposition auf eine Wahlrechtsreform zu einigen. "Das ist nicht gelungen." Zu möglichen Klagen gegen die Reform sagte er: "Das ist nicht nur das gute Recht, sondern es sich auch notwendig. Aber die Menschen sollen eben auch wissen, dass die Verfassung auf der einen Seite bestimmte Kriterien für die Wahl vorgibt, aber das auf der anderen Seit durch ein Bundesgesetz das Wahlrecht geregelt ist."
FDP-Fraktionschef Christian Dürr kritisierte den Widerstand der Union: "Vorschläge, die von dort kamen, würden eine einzige Partei bevorteilen und das kann eben nicht fair sein, denn wir wollen eine faire Reform an dieser Stelle." Britta Haßelmann, Vorsitzende der Grünen-Fraktion, sieht in dem Ampel-Vorschlag einen gerechten Entwurf: "Wir machen das Ganze proportional, das heißt, alle Fraktionen des Hauses tragen zu dieser Verkleinerung gleichermaßen bei." Sie sei bereits in mehreren Kommissionen zur Wahlrechtsänderung gesessen.
"Am Ende weiß ich, wer jedes Ergebnis verhindert hat, nämlich eine Regionalpartei, die in einem Bundesland antritt und nicht in 15 anderen", so Haßelmann mit Blick auf die CSU. Dürr sagte, man habe in den letzten Änderungen des Gesetzesentwurf "noch einen deutlichen Schritt auf die größte Oppositionspartei, die CDU und CSU, zugemacht".
"Mit der leichten Erhöhung auf 630 Mandate wird insbesondere einer Sorge der Union Rechnung getragen, was die Zuteilung von Wahlkreismandaten betrifft." Die Reform sieht eine Stärkung des "Verhältniswahlrechts" vor. So soll die als "Hauptstimme" umbenannte "Zweitstimme" über den Anteil der Parteien am Bundestag entscheiden. Die derzeit 138 Überhangs- und Ausgleichsmandate sollen wegfallen, um den Bundestag zu verkleinern. Trotz der Erhöhung der Regelgröße des Bundestags von 598 auf 630 Abgeordnete kann es vorkommen, dass Wahlkreissieger nicht in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei nicht ausreichend Hauptstimmen erhalten hat. Zudem soll die Grundmandatsklausel gestrichen werden. Diese erlaubt es einer Partei bisher, beim Erringen von drei Direktmandaten bei der Verteilung der Sitze entsprechend dem Verhältnis der Zweitstimmen berücksichtigt zu werden. Zuletzt kam die Regelung bei der Bundestagswahl 2021 zum Tragen, als die Linke unter der Fünf-Prozent-Hürde geblieben war.
Quelle: dts Nachrichtenagentur