Verwaltungsrichter begrüßen Ankerzentren für Flüchtlinge
Archivmeldung vom 10.04.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, hält die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigten Ankerzentren für Flüchtlinge für einen guten Ansatz. "Wenn die Idee der Ankerzentren konsequent und effizient umgesetzt wird, erwarte ich mir davon einen großen Schritt in Richtung eines konsequenten Vollzugs des Ausländer- und Asylrechts und einer effizienten Vollstreckung von Ausreisepflichten", sagte Seegmüller dem "Handelsblatt".
In diesen Zentren könne die Identität der Asylbewerber festgestellt, die notwendige medizinische Versorgung gewährt und dann ein schnelles Anhörungs- und Entscheidungsverfahren durchgeführt werden. Seehofer hatte angekündigt, ab September bis zu fünf Zentren für Flüchtlinge in den großen Bundesländern einzurichten. Auf diese Weise will der CSU-Politiker schnellere Asylverfahren und Abschiebungen erreichen. Die Abkürzung "Anker" steht für "Ankunft, Entscheidung, Rückführung". Dabei würden verschiedene Behörden unter einem Dach zusammenarbeiten.
"Dort können Behörden und Gerichte jederzeit mit den Asylbewerbern in Kontakt treten", lobte Seegmüller. "Von dort aus können die Asylbewerber zu den Gerichtsverhandlungen an die Gerichte gebracht werden." Abgelehnte Asylbewerber könnten direkt aus den Ankerzentren in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Der BDVR-Vorsitzende mahnte zugleich die Länder, zusätzliches Personal für die Verwaltungsgerichte auf keinen Fall wieder abzuziehen. Das sei in einigen Bundesländern schon passiert. "Dort wurden Proberichter, nachdem sie zwei Jahre am Verwaltungsgericht tätig gewesen waren, plötzlich ersatzlos an andere Gerichte geschickt", kritisierte Seegmüller.
Quelle: dts Nachrichtenagentur