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Ex-Verfassungsrichter Di Fabio gegen Abschaffung des Inzestverbots

Archivmeldung vom 27.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Udo Di Fabio (2012)
Udo Di Fabio (2012)

Foto: Dontworry
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hat den Vorschlag des Ethikrats kritisiert, das Inzestverbot abzuschaffen. "Es ist meines Erachtens wichtig, dass eine Gesellschaft mit dem Inzestverbot ein klares Signal zum Schutz minderjähriger Mädchen in Familien gibt", sagte Di Fabio dem Nachrichtenmagazin "Focus".

"Wer das Verbot aufhebt, muss sich auch über mögliche negative Konsequenzen im Klaren sein." Di Fabio hatte 2008 mitentschieden, dass der Gesetzgeber Inzest unter Strafe stellen darf, weil es wichtige Gründe wie Erbgutschäden gebe. Der Ethikrat hatte eine Ausnahme für getrennt aufgewachsene Geschwister gefordert. Di Fabio sagte, dem Gesetzgeber stehe frei, in Einzelfällen von Strafverfolgung abzusehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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