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Vier Verfassungsrechtler rufen Bundespräsident Köhler zu Veto der Erbschaftsteuerreform auf

Archivmeldung vom 11.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer verstößt nach Ansicht unabhängiger Juristen gegen das Grundgesetz.

Nach einer Umfrage der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" haben der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof, der Vize-Präsident des Bundesfinanzhofs, Hermann-Ulrich Viskorf, der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis und der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Reform. Der Kölner Steuerrechtler Lang bittet das Staatsoberhaupt das Gesetz "wegen schwerer und offensichtlicher materieller Verfassungsverstöße nicht auszufertigen", zitiert die Zeitung aus einem Schreiben Langs an Bundespräsident Köhler.  Paul Kirchhof, der als berichterstattender Verfassungsrichter den Erbschaftsteuerbeschluss von 1995 vorbereitet hat, hält das Gesetz nach Auskunft seines Instituts ebenfalls für verfassungswidrig. Der Vize-Präsident des Bundesfinanzhofs, Hermann-Ulrich Viskorf, äußerte "erhebliche Zweifel", wie sein Sprecher auf Anfrage der Zeitung bestätigt. Der Berliner Staatsrechtler Battis hält die Reform "offensichtlich für verfassungswidrig".

Quelle: Rheinische Post

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