Özoguz will Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - Vermieter sollen Entscheidungsmacht über mögliche Mieter verlieren
Archivmeldung vom 06.04.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), fordert eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). "Das AGG sollte durch die Abschaffung der bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes 2006 umstrittenen Ausnahmeklauseln für die Vermietung von Wohnraum gestärkt werden", sagte Aydan Özoguz (SPD) der "Welt". Damit will die Integrationsbeauftragte die Gefahr der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entgegentreten.
Der dritte Absatz des entsprechenden Paragrafen neun besagt, dass Vermieter die Bewerber um eine freie Wohnung in Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen unterschiedlich behandeln dürfen. Damit schränkt diese Passage das allgemeine Diskriminierungsverbot für die Vermietung von Wohnraum in bestimmen Fällen ein. Die Regelung biete "viel Gelegenheit zum Missbrauch", sagte Özoguz weiter.
Auch den fünften Absatz des Paragrafen neun möchte Özoguz ändern. "Die Regelung, wonach Vermieter diskriminieren dürfen, wenn sie weniger als 50 Wohnungen vermieten, ist aus meiner Sicht nicht haltbar", sagte die SPD-Politikerin der Zeitung. Der CDU-Rechtsexperte Hendrik Hoppenstedt sieht hingegen keinen gesetzlichen Handlungsbedarf.
"Dass sich Vermieter ihre Mieter sehr individuell nach vielfältigen Kriterien auswählen und generell lieber solvente Mieter haben, ist grundsätzlich nachvollziehbar", erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags.
Quelle: dts Nachrichtenagentur