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NRW-Städtetag will Standards für Offene Ganztagsschulen

Archivmeldung vom 13.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Schule: Über 200 Jahre alte Schule im Vergleich zu einer heutigen. (Symbolbild)
Schule: Über 200 Jahre alte Schule im Vergleich zu einer heutigen. (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der NRW-Städtetag verlangt von der schwarz-grünen Landesregierung gesetzliche Standards für die wachsende Nachmittagsbetreuung in Offenen Ganztagsschulen (OGS). "Die vom Kabinett beschlossenen fachlichen Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs dürfen auf keinen Fall das letzte Wort gewesen sein", sagte der Städtetags-Vorsitzende und Essener Oberbürgermeister, Thomas Kufen (CDU), der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung".

"Das Land muss mit einem Ausführungsgesetz klare gesetzliche Grundlagen schaffen." Vom 1. August 2026 an haben bundesweit alle neuen Grundschüler einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Die Landesregierung hatte zuletzt das angekündigte Ausführungsgesetz zurückgestellt und "fachliche Grundlagen" für den Nachmittagsbetrieb in den Grundschulen beschlossen. "Die fachlichen Grundlagen sprechen zwar viele wichtige Themen an, ohne gesetzliche Regelungen sind diese aber nichts wert", kritisierte Kufen. 

Solange kein Ausführungsgesetz beschlossen sei, müssten die Kommunen davon ausgehen, "dass es keine zusätzlichen Mittel vom Land für die Ganztagsförderung gibt". Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die in NRW die meisten Ganztagsangebote organisiert, reagierte alarmiert. "Sämtliche Hoffnungen auf bessere Rahmenbedingungen für einen qualitativ guten Ganztag in ganz NRW sind nun hinfällig", kritisierte deren OGS-Experte Tim Rietzke. Es fehle an Vorgaben für Räume, Personalschlüssel, Gruppengrößen, Ernährung oder die fachliche Qualifizierung des OGS-Personals, so Rietzke. Theoretisch könne eine ungelernte Aushilfskraft ohne weitere personelle Unterstützung 60 Kinder in einem fensterlosen Kellerraum der Schule betreuen. 

"Der Träger würde dennoch eine Betriebserlaubnis bekommen", so die Freie Wohlfahrtspflege. NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die sich am Freitag einer Sondersitzung im Landtagsausschuss zum OGS-Streit stellen muss, bemühte sich um Schadensbegrenzung. Aus Sicht des Schulministeriums ist die Vorstellung der "fachlichen Grundlagen" nur ein erster Schritt. An "weiteren Umsetzungsregelungen" werde mit Nachdruck gearbeitet, sagte ein Sprecher. Ob damit ein verbindlicher Gesetzesrahmen gemeint ist, ließ die Landesregierung offen. Das Land NRW unterstütze die Kommunen beim OGS-Ausbau verlässlich, so das Schulministerium. Im laufenden Schuljahr 2023/24 fördere die Regierung 392.500 OGS-Plätze, zum kommenden Schuljahr 2024/25 würden es bereits 430.500 Plätze sein. Der OGS-Ausbau sei sowohl für das Land als auch für die Kommunen eine "große Kraftanstrengung". Wenn es gelinge, das momentane Ausbautempo beizubehalten, könne der Rechtsanspruch auf OGS-Betreuung in NRW erfüllt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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