CSU erteilt CO2-freier Stahlproduktion mit grünem Wasserstoff Absage
In der Debatte über die Zukunft CO2-freier Stahlproduktion mit grünem Wasserstoff spricht die CSU von einem "Irrweg". "Künftig müssen Klimaschutzmaßnahmen industrie- und arbeitsplatzfreundlich stattfinden", sagte Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). "Dazu gehört, dass wir den Irrweg des grün produzierten Stahls beenden und stattdessen auf CO2-Abscheidung und -speicherung setzen."
Wird Wasserstoff ausschließlich mit erneuerbaren Energien und damit
CO2-frei hergestellt, gilt er als grüner Wasserstoff. Als grauen
Wasserstoff bezeichnet man Wasserstoff, wenn er auch aus fossilen
Energieträgern hergestellt wird. Dieser gilt als blauer Wasserstoff,
wenn das anfallende CO2 aufgefangen und unterirdisch gespeichert wird
(â CCSâ ).
Bislang gibt es weltweit rund 50 operierende
CCS-Projekte. Damit bleibt die Technologie weit hinter den geplanten
Kapazitäten zurück. CCS-Projekte sind schwer skalierbar und können
häufig nur einen Teil der neuen CO2-Emissionen einfangen. Die
gespeicherten Emissionen müssen in den Endlagerstätten dauerhaft daran
gehindert werden, wieder in die Atmosphäre auszutreten, da sie sonst mit
etwas Verzögerung dennoch zur Erderhitzung beitragen.
Dobrindt
fürchtet ein Abwandern der Produktion bei einer Umstellung auf grünen
Wasserstoff. "Eine Politik, die dazu führt, dass Produktion aus
Deutschland abwandert und dass das CO2 dann einfach anderswo auf der
Welt emittiert wird, ist in Wahrheit kein Klimaschutz, sondern schlicht
ein Deindustrialisierungs-Programm", sagte er.
Auch CDU-Chef
Friedrich Merz hatte Zweifel an einem schnellen Wechsel hin zum
wasserstoffbetriebenen Stahlwerk geäußert. Dafür wurde Merz scharf von
Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) und SPD-Chef Lars Klingbeil (SPD)
kritisiert.
In seinem Klimaurteil hat das
Bundesverfassungsgericht 2021 den Staat zur Umstellung aller
Lebensbereiche auf CO2-freie Alternativen verpflichtet. Die Schonung
künftiger Freiheit verlange, den Übergang zu Klimaneutralität
rechtzeitig einzuleiten, urteilte das Gericht. "In allen Lebensbereichen
' etwa Produktion, Dienstleistung, Infrastruktur, Verwaltung, Kultur
und Konsum, letztlich bezüglich aller heute noch CO2-relevanten Vorgänge
- müssen Entwicklungen einsetzen, die ermöglichen, dass von
grundrechtlicher Freiheit auch später noch, dann auf der Grundlage
CO2-freier Verhaltensalternativen, gehaltvoll Gebrauch gemacht werden
kann", hieß es in dem Urteil.
Quelle: dts Nachrichtenagentur