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Justizministerin will Teilreform für Mehrelternfamilien

Archivmeldung vom 25.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christine Lambrecht (2019)
Christine Lambrecht (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "19.06.2019 - PK Thorsten Schäfer-Gümbel & Christine Lambrecht - Vorstellung neue Justizministerin" / Eigenes Werk

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will in den kommenden Monaten eine Reform des Familienrechtes vorlegen, mit der unter anderem die sogenannte Mehrelternfamilie geregelt werden soll. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Sonntagausgaben berichten.

Dort heißt es, für die Reform des Abstammungsrechtes, der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes seien bereits in Arbeitsgruppen umfangreiche Vorarbeiten geleistet worden. Eine gesamte Neustrukturierung des Familienrechtes sei jedoch kurzfristig nicht zu realisieren.

"Deshalb bereitet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz parallel einen Gesetzentwurf vor, der Elemente des Sorge- und Umgangsrechts, des Abstammungsrechts und des Unterhaltsrechts zum Gegenstand einer Teilreform zusammenfasst", schreibt das Ministerium. Der Entwurf solle "zeitnahe" vorgelegt werden. Die Arbeiten daran dauerten an, einen Zeitplan gebe es noch nicht. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat zu Konstellationen geführt, für die es bisher keine befriedigenden Regelungen gibt. Führt beispielsweise die Mutter eine gleichgeschlechtliche Ehe, werden nicht beide Partner rechtliche Eltern. Die Ehefrau muss das Kind erst im Wege einer langwierigen Stiefkind-Adoption annehmen.

Da das Gesetz derzeit nicht die rechtliche Elternschaft von mehr als zwei Personen erlaubt, darf nicht auch der biologische Vater des Kindes rechtlicher Elternteil sein. In der Folge wird entweder dem Co-Elternteil oder dem genetischen Elternteil die rechtliche Elternstellung verwehrt. Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr kritisierte das Vorgehen von Justizministerin Lambrecht scharf und warf ihr vor, eine umfassende Reform zu verschleppen. "Die Probleme der Elternschaftszuweisung seit der Öffnung der Ehe für alle sind schon lange offensichtlich und die Ergebnisse des Arbeitskreises Abstammungsrecht liegen seit drei Jahren vor", beklagte sie.

"Ich erkenne überhaupt kein Konzept und keinen Willen der Bundesregierung, das Familienrecht auch nur irgendwie zu modernisieren", sagte sie dem RND. Die FDP tritt unter anderem dafür ein, dass es in Zukunft rechtlich auch mehr als zwei Eltern geben darf. Verfügt zum Beispiel ein Kind bereits über eine Mutter und eine Co-Mutter, soll der Vater die Vaterschaft dessen ungeachtet anerkennen können. "Wir wollen dem Kind keinen Elternteil vorenthalten", sagte Helling-Plahr. "Mehrelternfamilien sind Lebensrealität und das Familienrecht sollte genau diese Lebenswirklichkeit abbilden", forderte die FDP-Politikerin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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