Richterbund warnt vor Kollaps der Familiengerichte wegen Gesetz zur "Mütterrente"
Archivmeldung vom 13.02.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserNach Einschätzung des Deutschen Richterbundes (DRB) rollt wegen der geplanten "Mütterrente" eine Prozesslawine auf die Familiengerichte zu, wenn Ex-Ehemänner wegen höherer Rentenansprüche der betroffenen Frauen in großer Zahl den Versorgungsausgleich überprüfen lassen.
In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Joachim Lüblinghoff, Experte für Familienrecht im Präsidium des Deutschen Richterbundes: "Im gesamten Bundesgebiet kommen angesichts der jährlichen Scheidungszahlen theoretisch mindestens eine Million Fälle für ein solches Verfahren in Betracht." Erfahrungsgemäß würden natürlich nicht alle klagen, "aber schon ein kleinerer Prozentsatz würde ausreichen, um die Familiengerichte lahmzulegen", sagte Lüblinghoff. Gerade wenn erste Prozesse erfolgreich verliefen, wovon auszugehen sei, sei mit vielen Nachahmern zu rechnen.
"Tritt das Gesetz in dieser Form in Kraft, droht eine Prozesslawine, auf die die Familiengerichte nicht vorbereitet sind." Das könne zu einem Kollaps der Gerichte führen, warnte Lüblinghoff. "Schon jetzt können die Familienrichter in fast allen Bundesländern ihre Verfahren kaum noch bewältigen, uns fehlen schlicht die Richterinnen und Richter." Lüblinghoff, selbst Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm, forderte die Politik deshalb zum Handeln auf: "Der Ball liegt im Feld der Politik. Die geplante Regelung muss nachgebessert werden". Es könne später jedenfalls niemand sagen, damit sei nicht zu rechnen gewesen.
Das Bundeskabinett hat jüngst einen Gesetzentwurf von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) gebilligt, nach dem Eltern, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren worden sind, höhere Rentenansprüche bekommen. Ziel ist es, Mütter besser zu stellen, die für die Erziehung der Kinder im Beruf zurückgesteckt haben. Ungewollter Nebeneffekt: Sind die Eltern mittlerweile geschieden, können die Väter bei den Familiengerichten beantragen, den Versorgungsausgleich, der bei einer Scheidung vorgenommen wird, neu zu berechnen.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)