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Justizminister: "Legal Tech"-Plattformen sind Rechtsanwälten vorbehalten

Archivmeldung vom 03.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Landesjustizminister fordern klare Regeln für die Digitalisierung der Justiz. Eine Arbeitsgruppe der Minister warnt nach Informationen der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vor unseriöser Rechtsberatung und vollautomatischen Gerichtsurteilen.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte der "Rheinischen Post": "Gerichtliche Entscheidungen müssen Menschen vorbehalten bleiben." Er mahnt: "Den Gerichtsrechner, der Entscheidungen generiert, darf es nicht geben." Laut der Arbeitsgruppe setze das Grundgesetz der Digitalisierung bereits Grenzen: Werde Künstliche Intelligenz zur Unterstützung des Richters eingesetzt, müsse der Richter den Vorschlag der Software nachvollziehen können. Zudem müsse er die Wahl haben, ob er den Vorschlag übernimmt oder nicht. Zudem wollen die Justizminister das anwaltliche Berufs- und Vergütungsrecht ändern. "Legal-Tech"-Plattformen müssten Rechtsanwälten vorbehalten sein. Man werde die Plattformen nicht mehr eindämmen können, räumt Minister Guido Wolf ein.

"Andererseits müssen wir die Verbraucher vor unseriösen Angeboten schützen", sagte Wolf. Rechtsberatung über das Internet müsse der Anwaltschaft vorbehalten bleiben. Die Arbeitsgruppe der Justizminister erwartet erhebliche Auswirkungen durch "Legal Tech" auf die Justiz. Es sei sicher, dass Großkonzerne und Anwaltskanzleien die technologischen Möglichkeiten nutzen werden. "Als Justiz dürfen wir den Anschluss an die technologische Entwicklung nicht verlieren", warnt die Arbeitsgruppe unter Vorsitz der Länder Baden-Württemberg und Berlin. Den Bediensteten der Justiz müssten Werkzeuge an die Hand gegeben werden, welche bei der Fallentscheidung assistieren.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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