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GEAS: Asylrechtsexperte hält Leistungsstreichungen für möglich

Archivmeldung vom 30.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Halle (Saale) - Der Asylrechtsexperte Winfried Kluth ist überzeugt davon, dass die Bundesregierung durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) tatsächlich die Möglichkeit hat, manchen Flüchtlingen die Leistungen unter bestimmten Bedingungen komplett zu streichen.

"Dort ist in der geänderten Aufnahmerichtlinie neu geregelt worden, dass die Leistungen für die sekundäre Migration - also Geflüchtete, die unter die Dublin-Regeln fallen und in einem anderen Land registriert wurden - gekürzt und auch vollständig gestrichen werden können", sagte Kluth dem Nachrichtenportal "T-Online" am Donnerstag.Dahinter stecke der Gedanke: "Sie können Leistungen erhalten - aber eben in dem Staat, der für sie zuständig ist", so Kluth.

"Deutschland könnte diese Richtlinie bereits jetzt umsetzen", sagte Kluth, der Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität in Halle mit den Schwerpunkten Asylrecht und Völkerrecht ist. "Eine Grundversorgung, zum Beispiel ein Schlafplatz, Nahrung und Hygieneartikel, müssen immer gestellt werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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