Neue Pendlerpauschale ist verfassungswidrig
Archivmeldung vom 09.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDas Abschaffen der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Das Urteil setzt die alte Regelung (ab dem 1. Kilometer) wieder ein, bis eine neue Regelung vom Gesetzgeber verabschiedet wird. Als Begründung führten die Richter an, dass diese Neuregelung die Gleichbehandlung verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Regelung zur Pendlerpauschale gekippt. Die Richter bezeichneten die Kürzung der Pauschale im Jahr 2007 als verfassungswidrig. Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus, entschieden die Karlsruher Richter. Es fehle eine verfassungsrechtlich tragfähige Begründung für die Härtefallregelung. Dies sei mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz nicht vereinbar.
Der Gesetzgeber müsse rückwirkend neue Regelungen finden, entschieden die Richter. Bis dahin gilt vorläufig wieder die alte Pauschale. Die Bundesregierung teilte daraufhin mit, ab dem 1. Januar 2009 gelte für ein Jahr wieder die alte Regelung. Pendler können dann wieder ab dem ersten Kilometer der Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen.
Berlin werde keine Maßnahmen ergreifen, um die Steuerausfälle in Höhe von insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro an anderer Stelle einzusparen, erklärte die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesfinanzministerium, Nicolette Kressl. Auf Nachfrage räumte sie ein, dass dies auf eine höhere Neuverschuldung hinauslaufe.
Betroffenen Pendlern sagte sie zu, schon in den Monaten Januar bis März Rückzahlungen von bis zu drei Milliarden Euro aus den Jahren 2007 und 2008 zukommen zu lassen. Die Finanzämter sollten in Abstimmung mit den Bundesländern angewiesen werden, die Steuerbescheide möglichst schnell automatisch zu korrigieren. Anträge müssten dazu nicht gestellt werden. Wichtig sei, dass die Menschen Sicherheit hätten. Deshalb werde eine Neuregelung in Ruhe vorbereitet und erst 2010 in Kraft treten können.
Das Urteil des Bundessverfassungsgerichts selbst kritisierten das Finanzministerium und die hessische Landesregierung als falsch und nachteilig für die Reformfähigkeit des Landes.
Der frühere CSU-Chef Erwin Huber begrüßte das Pendlerpauschalen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts dagegen als "Sieg der Gerechtigkeit". Huber wertete die Entscheidung am Dienstag als schwere Niederlage für Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und als Bestätigung für seinen Kurs als CSU-Chef. Die CSU war unter Hubers Führung mit der Forderung nach Rückkehr zur alten Pendlerpauschale in den Landtagswahlkampf gezogen, hatte sich in der großen Koalition in Berlin damit aber nicht durchgesetzt und schließlich die absolute Mehrheit eingebüßt.
Seit 2007 konnten die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Der Gesetzgeber hatte damit die Fahrten zur Arbeit der Privatsphäre zugeordnet. Nur Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer konnten seither über eine Härtefallregelung mit 30 Cent pro Kilometer abgezogen werden.
Zuvor hatte bereits der Bundesfinanzhof diese Kürzung als grundgesetzwidrig bezeichnet und Karlsruhe den Fall zur Entscheidung vorgelegt. Nach seiner Ansicht verstößt die Regelung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und den Schutz von Ehe und Familie. Trotz der privaten Wahl des Wohnorts seien die Fahrtaufwendungen "beruflich veranlasst" und gehörten deshalb zu den abzugsfähigen Aufwendungen. Der Staat erhoffte sich von der Neuregelung Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.