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Ergänzungshaushalt soll maximal 30 Milliarden Euro umfassen

Archivmeldung vom 06.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Redner, Rede, Politik, Wahlkampf, Versprechen (Symbolbild)
Redner, Rede, Politik, Wahlkampf, Versprechen (Symbolbild)

Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Der geplante Ergänzungshaushalt zum Bundeshaushalt 2022 wird maximal 30 Milliarden Euro umfassen. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungsvertreter.

Demnach werde der Sonderhaushalt bei deutlich über 20, aber eher unter 30 Milliarden Euro liegen. Der Ergänzungshaushalt soll die Hilfen, die die Bundesregierung infolge des Ukraine-Kriegs für Bundesländer, Unternehmen und Verbraucher auflegt, bündeln. Er wird komplett über neue Schulden finanziert. Allein die Kosten des zweiten Entlastungspakets für die Verbraucher zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise belaufen sich nach Angaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf 17 Milliarden Euro.

Hinzu kommen noch Bundeshilfen an die Bundesländer für die Bewältigung der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine. Derzeit bereitet eine Arbeitsgruppe die an diesem Donnerstag stattfindende Ministerpräsidentenkonferenz vor. Die Forderungen der CDU-geführten Länder an den Bund beliefen sich zuletzt auf rund zehn Milliarden Euro. Der Bund lehnt es aber ab, sämtliche Forderungen zu übernehmen. Erwartet wird aber, dass er einen größeren Teil der Flüchtlingskosten übernehmen wird. In der Diskussion sind zudem noch Wirtschaftshilfen für Unternehmen, die unter dem Ukraine-Krieg leiden. Der Bund plant bisher mit einer Neuverschuldung von 99,7 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Schulden für das Ergänzungshaushalt kommen nun noch hinzu. Daneben nimmt die Bundesregierung noch 100 Milliarden Euro für das geplante Sondervermögen für die Bundeswehr auf, das die Bundesregierung ins Grundgesetz schreiben will. Dafür ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung der Union notwendig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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