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Ex-NRW-Verfassungsrichter Bertrams sieht in Corona-Bestimmungen für Weihnachten Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip

Archivmeldung vom 26.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Michael Bertrams (Archivbild)
Michael Bertrams (Archivbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, sieht in den beschlossenen Lockerungen der Corona-Schutzbestimmungen zu Weihnachten einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip.

"Das darin verankerte Gebot eines rationalen, vernunftgeleiteten staatlichen Handelns hätte es nahelegen müssen, die ab dem 1. Dezember vorgesehene Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus zwei Haushalten für den ganzen Monat fortzuschreiben und damit die Gefahr eines weiteren, nicht mehr beherrschbaren Anstiegs der Infektionszahlen deutlich zu begrenzen", schreibt Bertrams im "Kölner Stadt-Anzeiger". Dass dies nicht geschehen sei, beruhe "ganz offensichtlich auf einem Übermaß an Emotionalität in der Entscheidungsfindung".

Bertrams moniert überdies, dass die beschlossene Regelung "inhaltlich weitgehend unbestimmt" sei. Wer dem engsten Familien- und Freundeskreis" zuzurechnen sei, für den die erweiterten Begegnungsmöglichkeiten an den Weihnachtsfeiertagen gelten, liege "weitgehend im Belieben der Beteiligten". Damit entpuppe sich die Regelung "im Kern als ein diffuser Appell an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung". Im Zweifel dürften die Menschen die Erlaubnis eines weihnachtlichen Zusammenkommens "als Ausdruck einer großzügigen Öffnung für Begegnungen in der Zeit zwischen den Jahren verstehen". Bertrams hält dies angesichts der Ansteckungsrisiken in der Corona-Pandemie für "ein fatales Signal".

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)


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