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Innenministerium: Bund bezahlt keine Gewerkschafter

Archivmeldung vom 09.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Bund bezahlt anders als viele Bundesländer keine Gewerkschaftsfunktionäre. "Im Bundesinnenministerium und seinem Geschäftsbereich ist kein Beschäftigter zum Zwecke einer gewerkschaftlichen Tätigkeit ganz oder teilweise freigestellt", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der "Berliner Zeitung" (Online-Ausgabe).

"Lediglich gewählte Personalrätinnen und Personalräte werden nach Maßgabe des Bundespersonalvertretungsgesetzes von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt, wenn und soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben als Personalrat erforderlich ist." Er fügte hinzu: "Diese Form der Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der Bezüge.

Sie umfasst jedoch keine Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften oder Berufsverbänden." In den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums fallen die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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