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Ohoven: Lockdown-Beschlüsse auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen

Archivmeldung vom 29.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mario Ohoven (2019)
Mario Ohoven (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Mario Ohoven zum neuen Soli-Modell am 21.08.19" / Eigenes Werk

Zur heutigen Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zu den Beschlüssen für einen zweiten Lockdown erklärt Mittelstandspräsident Mario Ohoven: "Die Bundeskanzlerin konnte in ihrer Regierungserklärung keine für den Mittelstand zufriedenstellende Begründung für den von ihr und den Ministerpräsidenten der Länder verfügten zweiten Lockdown liefern."

Ohoven weiter: "Als Folge dieser - am Deutschen Bundestag vorbei - beschlossenen Maßnahmen droht tausenden Mittelständlern das wirtschaftliche Aus. Es besteht kein Zweifel daran, dass der Staat zur Eindämmung der Pandemie alles tun muss, was geeignet, erforderlich und angemessen ist, um die Bürger zu schützen. Bei den getroffenen Maßnahmen geht es aber um nicht weniger als die wirtschaftliche Existenz von ganzen Berufsgruppen, Millionen von Selbstständigen und deren Familien.

Daher ist es nicht nur legitim, sondern geradezu geboten, die Frage zu stellen, ob die Maßnahmen auch im Rechtssinne verhältnismäßig sind und damit im Einklang mit unserer Verfassung stehen. Wir werden als Verband im Interesse des Mittelstands eine solche Überprüfung veranlassen. Am Ende könnte die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts stehen."

Quelle: BVMW (ots)


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