DIW für Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Archivmeldung vom 11.11.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) spricht sich kurz vor der mündlichen Verhandlung über den Solidaritätszuschlag vor dem Bundesverfassungsgericht für dessen Abschaffung aus.
"Finanzpolitisch ist der Zuschlag dreieinhalb Jahrzehnte nach der
Wiedervereinigung kaum noch zu begründen", schreibt der
DIW-Steuerexperte Stefan Bach in einem Analysepapier, über das der
"Welt" berichtet. Zwar gebe es weiterhin vereinigungsbedingte
Belastungen des Bundes. Diese könnten aber mit dem bestehenden Steuer-
und Finanzausgleichssystem bewältigt werden. Bach wird am Dienstag bei
der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe als Sachverständiger auftreten.
Der
Steuerexperte des DIW veranschlagt die erwarteten Sonderbelastungen des
Bundeshaushalts durch die Folgen der Wiedervereinigung für das Jahr
2025 mit 14,4 Milliarden und für das Jahr 2030 mit 15,9 Milliarden Euro.
Diese Belastungen seien gemessen am Volumen des Bundeshaushalts von
mehr als 500 Milliarden Euro einschließlich der Sondervermögen jedoch
"moderat", schreibt Bach. Zumal sich immer schwieriger ein direkter
Zusammenhang zwischen der Wiedervereinigung und deshalb notwendigen
Ausgaben feststellen lasse.
Die Verfassungsbeschwerde gegen den
Solidaritätszuschlag war 2020 von FDP-Politikern eingereicht worden. Zu
ihnen gehören der heutige FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr und
die beiden ehemaligen parlamentarischen Staatssekretäre im
Bundesfinanzministerium, Katja Hessel und Florian Toncar. "Jetzt klärt
Karlsruhe, unter welchen Voraussetzungen der Bund von seinen Bürgern
eine Ergänzungsabgabe erheben darf", sagte Toncar der "Welt". Der 1995
dauerhaft eingeführte Soli sei fast nach fast 30 Jahren nicht mehr zu
rechtfertigen. "Die unmittelbaren Kosten der deutschen Wiedervereinigung
sind längst bezahlt", sagte er.
Quelle: dts Nachrichtenagentur