Datenschutzbeauftragter Schaar sieht elektronischen Personalausweis skeptisch
Archivmeldung vom 22.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht angesichts der ab 2009 geplanten Einführung elektronischer Personalausweise Chancen und Risiken zugleich. "Die Speicherung des Fingerabdrucks im Personalausweis sehe ich sehr kritisch", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
"Es gibt hier überhaupt keine europarechtliche Verpflichtung, das zu
tun. Im Unterschied zu den Pässen betreffen die Personalausweise
alle, die über 16 Jahre alt sind. Das würde bedeuten, dass wir eine
Totalerfassung aller Fingerabdrücke bekämen." Die Schaffung einer
elektronischen Signatur und eines PIN-Codes auf den Ausweisen hält
Schaar hingegen "grundsätzlich für eine gute Idee. Denn wir haben es
heute mit der Tatsache zu tun, dass im Internet häufig gefälschte
oder gestohlene Identitäten verwendet werden und dass Betrüger
Geschäfte zulasten Dritter ausüben und diese schädigen, etwa bei
Internetauktionen. Möglicherweise ist das ein Weg, um dem entgegen zu
wirken. Allerdings muss auch die elektronische Identität
datenschutzfreundlich gestaltet werden. Und das bedeutet, dass nicht
plötzlich jeder Internetdienst nur noch bei Verwendung des
Personalausweises zugänglich sein darf."
Schaar bestätigte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", dass er vom
Bundesinnenministerium in das Vorhaben einbezogen sei, erklärte aber
gleichwohl: "Für mich ist wichtig, dass es eine breite und
ergebnisoffene Debatte gibt. Es kann sich ja auch herausstellen,
dass die Pläne keinen Bestand haben oder stark verändert werden
müssen." Das Projekt sei international einzigartig, so der
Datenschutzbeauftragte: "Personalausweise mit derart umfangreichen
Funktionen gibt es noch nicht. Insofern wäre Deutschland da in
einer Vorreiterrolle. Das ist ein sehr anspruchsvolles Vorhaben. Ich
warne deshalb vor zu hohen Erwartungen, was den Zeitplan anbelangt.
Auch beim E-Personalausweis gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Der elektronische Personalausweis darf nicht zu einem zusätzlichen
Überwachungsinstrument werden."
Quelle: Pressemitteilung Kölner Stadt-Anzeiger