Ex-Verfassungsrichter: Opposition stehen mehr Minderheitenrechte zu
Archivmeldung vom 27.01.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGrünen und Linken im Bundestag stehen nach Überzeugung des renommierten früheren Verfassungsrichters Ernst Gottfried Mahrenholz mehr Minderheitenrechte zu, als ihnen die Koalitionsfraktionen bislang zubilligen wollen. So müssten alle Fraktionen im Parlament eine gleich lange Grundredezeit erhalten, verlangte Mahrenholz in einem Interview der "Berliner Zeitung". Größere Fraktionen sollten nur einen kleinen Zuschlag bekommen, um so die Mehrheitsverhältnisse abzubilden.
Zudem solle jede Fraktion das Recht erhalten, eine Sondersitzung des Bundestags zu beantragen. Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, so Mahrenholz, müsse es wie von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgeschlagen genügen, dass die Oppositionsfraktionen sie gemeinsam beantragen. Gleiches müsse für die Anstrengung einer Normenkontrollklage in Karlsruhe gelten.
Bislang sieht das Grundgesetz dafür ein Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Parlaments vor Grüne und Linke verfügen aber lediglich über 20 Prozent der Sitze. Mahrenholz plädierte dafür, dass das Grundgesetz entsprechend geändert wird. Bislang lehnen die Regierungsfraktionen eine solche Verfassungsänderung aber ab.
An diesem Montag wollen die Vorstände der Oppositionsfraktionen diskutieren, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um dort ihre Forderungen nach größeren Minderheitenrechten durchzusetzen. Ein Vermittlungsversuch Lammerts, der Selbstverpflichtungen der Regierungsfraktionen vorsah, geht Grünen wie Linken offenbar nicht weit genug. CDU/CSU und SPD verfügen im Bundestag über eine Mehrheit von etwa 80 Prozent der Mandate.
Quelle: dts Nachrichtenagentur