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Experten rücken Merz‘ Aussagen zu Asylrecht gerade

Archivmeldung vom 22.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Asylrechtsexperten und Europarechtler rücken die Aussagen von CDU-Politiker Friedrich Merz zum Asylrecht gerade. "Das stimmt so nicht", sagte der Bielefelder Europarechtler Franz Mayer dem "Handelsblatt". Im Rennen um den CDU-Vorsitz hatte Bewerber Friedrich Merz auf der CDU-Regionalkonferenz am Mittwoch im thüringischen Seebach bei Eisenach gesagt: "Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, das ein Individualrecht auf Asyl in seiner Verfassung stehen hat."

Die verfassungsrechtliche Garantie eines subjektiven Rechts auf Asyl sei "keine deutsche Besonderheit", so Mayer. Schon in der EU fänden sich in nächster Nähe sehr wohl Gegenbeispiele, etwa Italien und Portugal. "Die Aussage von Friedrich Merz stiftet in der Öffentlichkeit Verwirrung", sagte auch Asylrechtsexperte Constantin Hruschka vom Münchener Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik. Das "Individualrecht auf Asyl" besage, dass Asylsuchende theoretisch zur Durchsetzung ihrer Rechte bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen können. Diese Möglichkeit unterliege aber strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen und gelte etwa auch in Frankreich, Italien oder Portugal. "Auch hier hat das Asylrecht Verfassungsrang", sagte Hruschka dem "Handelsblatt".

"Die Aussage geht nicht nur am Thema vorbei, weil sie den Eindruck erweckt, die Berechtigungen nach dem Grundgesetz seien eine Ausnahme", so Mayer. In der EU komme es heute ohnehin auf die europäischen Garantien an. Denn die Mehrzahl der Staaten gewähre Flüchtlingen Aufnahme auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht selten dann aber auf Grundlage einfachgesetzlicher ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften. "Anders formuliert: Es ist irreführend, wenn man suggeriert, die (erneute) Änderung des Asylrechts des Grundgesetzes sei eine entscheidende Stellschraube", so Mayer weiter. Das Ganze sei eine Scheindebatte, meint auch Asylrechtsexperte Hruschka. Auch der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland sagte, dass das deutsche Asylgrundrecht in der Praxis weithin von Regelungen der Europäischen Union und von der Genfer Flüchtlingskonvention überlagert werde, die eine Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze in Länder verböten, in denen ihnen politische Verfolgung droht. "Eine Abschaffung des Individualgrundrechts auf Asyl im Grundgesetz würde also nicht viel ändern, wäre aber von hoher symbolischer Bedeutung", so Wieland.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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