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Migrationspolitik 2015 war bei Bundesregierung umstrittener als bisher bekannt

Archivmeldung vom 12.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Angela Merkel in der Kritik der Deutschen wegen Ihrer Aussage: "Der Islam gehört zu Deutschland" (Symbolbild)
Angela Merkel in der Kritik der Deutschen wegen Ihrer Aussage: "Der Islam gehört zu Deutschland" (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Migrationspolitik im Jahr 2015 war innerhalb der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Entscheidung im damaligen September, Migranten direkt aus Ungarn nach Deutschland zu holen offenbar umstrittener als bislang bekannt. Das berichtet die "Welt" (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf ein Protokoll des Innenausschusses vom 2. September 2015.

Demnach hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) intern nur zwei Tage zuvor grundsätzliche Zweifel an einer solchen Entscheidung geäußert und vor drastischen Folgen gewarnt. Aus dem Protokoll gehe hervor, wie de Maizière die Forderung einer Abgeordneten abgelehnt habe, angesichts der Bedingungen in Ungarn die Grenze für Flüchtlinge zu öffnen. "Eine Öffnung der deutschen Grenzen für die Flüchtlinge entspreche weder der geltenden Rechtslage, noch halte er dies für vernünftig, da es zu Zugangszahlen führen würde, die auch ein reiches und gut organisiertes Land wie Deutschland an die Grenze dessen bringen würde, was geleistet werden könne", heißt es in dem Protokoll.

Zwei Tage später holte die Bundesregierung dann doch Migranten direkt aus Ungarn, nachdem sich Hunderte von der Hauptstadt Budapest aus zu Fuß auf den Weg gemacht hatten. Er habe damals bis zuletzt versucht, an den Dublin-Regeln festzuhalten, wonach das EU-Land für Asylbewerber zuständig ist, wo diese zuerst registriert werden, sagte de Maizière der "Welt" auf Nachfrage mit Blick auf seine Äußerung im Innenausschuss. Die Situation in Ungarn habe sich am 4. September verschärft gehabt und die Bundesregierung deshalb in dieser Ausnahme vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte wenige Tage später in einer Pressekonferenz, man habe die rechtlichen Implikationen überprüft. Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Kanzleramt und beim Auswärtigen Amt habe ergeben, dass dort offenbar keine amtlichen Informationen rund um die Entscheidung vom 4. September vorlägen, berichtet die Zeitung weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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