Arbeitsminister plant Änderungen bei Erwerbsminderungsrente
Archivmeldung vom 13.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttBundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant deutliche Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente. Das geht nach Informationen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" aus dem Entwurf für das erste Rentenpaket der Großen Koalition hervor, den Heil am Freitag vorstellen will. "Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und erwerbsgemindert vorzeitig in Rente gehen muss, wird deutlich besser abgesichert", heißt es in einem Konzeptpapier des Arbeitsministeriums, über das die RND-Zeitungen berichten.
Heil will dafür die sogenannte "Zurechnungszeit", nach der die Renten so berechnet werden, als ob die Betroffenen noch nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten, von heute 62 Jahren und 3 Monaten auf 65 Jahre und acht Monate im Jahr 2019 verlängern. Danach wird die Zurechnungszeit von 2020 bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre verlängert. Von den Verbesserungen profitieren nach Angaben des Ministeriums mehr als 170.000 Menschen jährlich. Darüber hinaus will Heil bis 2025 ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent garantieren.
Gleichzeitig soll für den Beitragssatz eine Obergrenze von 20 Prozent eingeführt werden - zunächst ebenfalls bis 2025. "Da die Stabilität des Systems der Altersvorsorge der ganzen Gesellschaft nutzt und daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, übernimmt der Staat über einen erhöhten Zuschuss aus Steuern zusätzliche Verantwortung", heißt es in dem Papier. Dazu soll ein "Demografiefonds" entstehen, "der im Bundeshaushalt von 2021 bis 2024 mit jährlich 2 Milliarden Euro aufgebaut wird". Dieser solle die Beitragsobergrenze "auch im Fall unvorhergesehener Entwicklungen" absichern.
Quelle: dts Nachrichtenagentur