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Videokonferenzen für Gemeinderäte kommen!

Archivmeldung vom 06.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Videokonferenz (2006)
Videokonferenz (2006)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der baden-württembergische Landtag debattiert über einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung. [1] Die Änderung soll Beschlussfassungen über Videokonferenzen ermöglichen.

"Die Debatte im Landtag zu diesem Entwurf ist sehr lebendig. Im Grundsatz des Entwurfs sind sich alle Fraktionen einig, ich denke wir können uns sicher sein, dass dieses Gesetz verabschiedet wird", kommentiert Kreis- und Gemeinderat Philip Köngeter. "Das ist ein wichtiger Schritt für die kommunalpolitische Arbeit." Der Entwurf schließt Telefonkonferenzen aus, eine Videoübertragung ist vorgeschrieben.

"Ich kann nicht verstehen, warum Telefonkonferenzen ausgeschlossen werden. Die Hürden sind da noch etwas niedriger und vor allem benötigt man nicht unbedingt einen Breitbandanschluss, der eben noch nicht überall verfügbar ist. Da kann der Innenminister den Ausbau noch so sehr loben, die Realität zeichnet ein anderes Bild und diese Realität muss im Gesetz abgebildet werden. Das Telefon gar als veraltete Technologie abzutun scheint mir da einfach irrwitzig", erläutert Köngeter.

Kritik hagelte es für die Übertragung der Sitzungen in die Rathäuser, dies hat die Piratenpartei bereits ebenfalls kritisiert und stattdessen eine offene Übertragung ins Internet vorgeschlagen. [2]

"Schön zu sehen, dass SPD und FDP hier unsere Kritik auch im Plenarsaal vorgebracht haben. Diese Regelung ist einfach nur Unsinn", so Köngeter. "Bei einer Übertragung der Sitzungen in einen zentralen Raum ist der Infektionsschutz weiterhin nicht gewährleistet. So sind Gemeinderäte nun zwar geschützt, Zuschauer müssen sich aber weiterhin treffen und sind damit der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt. Eine offene Übertragung garantiert jedoch die Teilhabe aller und Baden-Württemberg wäre damit ein ganzes Stück barrierefreier."

In den Beratungen im Landtag ließen alle Fraktionen verlauten, dass Videokonferenzen kein Ersatz für Sitzungen seien und nur in besonderen Situationen zum Einsatz kommen dürfen. Der Gesetzentwurf bildet dies ab.

"Mir scheinen die Damen und Herren im Landtag noch im vergangenen Jahrhundert festzustecken. Die Digitalisierung wird noch immer als Bedrohung wahrgenommen. Das zeigt sich in den Aussagen der Redner in den Beratungen, doch die Digitalisierung wird auch nicht vor den Kommunalparlamenten halt machen. Video- oder Telefonkonferenzen können auch in den Alltag der Gemeinde- und Kreisräte Einzug halten. Sie stellen eine Bereicherung dar, sie bieten viel Flexibilität, nicht nur in Notsituationen. Den Landtagsabgeordneten scheint hier der Weitblick für die Technik zu fehlen", kommentiert Köngeter. "Beratungen, Ausschusssitzungen und auch Fraktionssitzungen, die von Zuhause oder während eine Arbeitsunterbrechung aus stattfinden, ersparen den Kommunalpolitikern Zeit und Aufwand. Gerade in Zeiten, in denen wir um Kandidaten ringen müssen, ist solch eine Erleichterung doch willkommen. Wir müssen also weiterhin an Verbesserungen und am Verständnis arbeiten."

Fußnoten

[1] http://ots.de/f0ryxf

[2] http://ots.de/1kPbWd

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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