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Regierung plant Sofortprogramm für gemeinnützige Organisationen

Archivmeldung vom 30.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wahlkampfplakate: Volksfrage an Politiker: Für für blöd haltet ihr uns?
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung plant ein Hilfsprogramm für gemeinnützige Organisationen, das im Rahmen des Konjunkturpaketes beschlossen werden und die Folgen der Coronakrise abmildern soll.

"Der gemeinnützige Sektor in Deutschland erfüllt eine eminent wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle. Die selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet unterstützt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in fundamentaler Weise", heißt es in einem Eckpunktepapier, über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Samstagausgaben berichten.

Diese Funktion müsse unbedingt erhalten bleiben, auch in Zeiten der Corona-Pandemie, heißt es in dem Papier aus den Ressorts Finanzen, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Familien sowie Inneres weiter. "Dabei muss konstatiert werden, dass gemeinnützige Organisationen leider in vielerlei Hinsicht ganz ähnlich von der Covid-19 Krise betroffen sind wie die gewerbliche Wirtschaft." Laut des Eckpunktepapiers will der Bund sofort eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen, um die Bundesländer bei der Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen zu unterstützen. Bereitgestellt werden soll das Geld über Globaldarlehen der staatlichen KfW-Bank. "Der Bund möchte damit eine Unterstützung einer Vielzahl an gemeinnützigen Organisationen ermöglichen", heißt es.

"Die konkrete Auswahl soll aber den Ländern vorbehalten bleiben, um die vor Ort vorhandenen Informationen mit Blick auf jene der antragsberechtigten gemeinnützigen Organisationen, die in der Corona Krise tatsächlich am dringlichsten Hilfe benöt igen, bestmöglich zu nutzen." Die bisherigen Corona-Hilfsprogramme gehen an den Bedürfnissen des gemeinnützigen Sektors weitgehend vorbei. Auf das Kreditprogramm der staatlichen KfW-Bank etwa haben gemeinnützige Unternehmen bislang keinen Anspruch. "Die Nichtberücksichtigung der gemeinnützigen Unternehmen bei dem KfW-Rettungsschirm war ein Fehler, den niemand wollte. Dieser Fehler muss jetzt schnellstmöglich behoben werden", sagte Matthias Bartke (SPD), Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, dem RND. Gemeinnützige Unternehmen müssten nun Zugang zu dringend benötigten Krediten erhalten, um sie mit der notwendigen Liquidität zur Zahlung von Verbindlichkeiten auszustatten, so Bartke. In einem zweiten Schritt müsse man darüber nachdenken, wie man den Organisationen helfen könne, Kredite auch wieder zurückzuzahlen, fügte der SPD-Abgeordnete hinzu.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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