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Verwaltungsrichter fordert Nachbesserungen bei Bundes-Notbremse

Archivmeldung vom 19.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Robert Seegmüller
Robert Seegmüller

Foto: Weltmeister2018
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, plädiert für Nachbesserungen an der Bundes-Notbremse. So stelle sich die Frage, ob eine Beschränkung des Zugangs zu Handel oder Gastronomie "auf Geimpfte, Genesene und aktuell negativ Getestete gegenüber der vollständigen Schließung von Einrichtungen nicht ein milderes, gleich geeignetes Mittel darstellt", sagte Seegmüller der "Welt".

Das sei ein verfassungsrechtliches Problem, "das mit wachsender Menge an Genesenen und Geimpften und der Verfügbarkeit von verlässlichen Schnelltests immer drängender wird". Noch gebe es dazu keine gerichtlichen Entscheidungen. "Aber diese Fälle werden kommen, sie werden wohl schon bald zu entscheiden sein", sagte Seegmüller.

"Der Gesetzgeber könnte sich dieses verfassungsrechtlichen Problems natürlich schon jetzt annehmen und dazu anstelle der insoweit geplanten Verordnungsermächtigung gleich eine Regelung in das Infektionsschutzgesetz aufnehmen, die Geimpfte, Genesene und negativ Getestete von Beschränkungen zur Eindämmung des Covid-19-Virus ausnimmt." Der Verbandschef weist weiter auf die Problematik hin, allein den Inzidenzwert als Maßstab für Beschränkungen heranzuziehen. Dem Kriterium sei nicht "per se die Eignung abzusprechen", allerdings sei klar: "Im Inzidenzwert steckt ein gewisses Zufallselement. Ein Landkreis kann Fälle verspätet melden. Der Wert hängt auch davon ab, wie viel getestet wird." Als Ausweg schlägt Seegmüller vor, "den Inzidenzwert um weitere Parameter zu ergänzen, die dann insgesamt zu einer passgenaueren Prognose einer drohenden Überlastung des Gesundheitswesens führen".

Schließlich müsse der Gesetzgeber den Nutzen von Ausgangssperren nachweisen. "Der Gedanke des Gesetzentwurfs ist ja letztlich: Wir müssen die Leute zu Hause halten. Wir müssen Ausgangsbeschränkungen machen, um die Kontaktbeschränkungen besser durchsetzen zu können." Dieser Gedanke könne mit Blick auf die Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips aber nur überzeugen, "wenn es tatsächlich eine substantielle Zahl von Menschen gibt, die sich nicht an die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen halten. Bejaht man dies, lautet die zweite Frage: Werden diejenigen, die sich nicht an die geltenden Kontaktbeschränkungen halten, dann wenigstens die Ausgangssperre achten?" Im Gesetzentwurf seien dazu drei Studien zitiert, die die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen belegen sollten. "Ich selbst kann diesen Studien diesen Inhalt nicht entnehmen. Andere Gutachter für den Gesundheitsausschuss konnten das auch nicht. Das kann man natürlich aber sicherlich auch anders sehen", sagte Seegmüller.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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