Gesundheitsministerium: Bund zahlte zu viel für Masken
Das Bundesgesundheitsministerium hat erstmals vor Gericht angegeben, dass es zu Beginn der Coronakrise Masken zu viel für Masken bezahlt habe.
Anwälte des Ministeriums Ende erklärten Ende Dezember 2024 in Prozessen
vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG), dass es in einem speziellen
Bestellverfahren im Frühjahr 2020 unter dem damaligen
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Verstoß gegen
Preisvorschriften für öffentliche Aufträge gegeben habe, wie aus
Gerichtsunterlagen hervorgeht, über die das Wirtschaftsmagazin "Capital"
berichtet.
Der Fixpreis von 4,50 Euro netto je FFP2-Maske, den
das Ministerium einer Vielzahl von Lieferanten gewährt hatte, habe
demnach den "zulässigen Höchstpreis" deutlich überstiegen. Eine
Preisverordnung für öffentliche Aufträgen schreibt vor, dass für
marktgängige Leistungen verkehrsübliche Preise vereinbart werden
müssten. Verstöße werden nach dem Wirtschaftsstrafgesetz als
Ordnungswidrigkeiten behandelt.
Bislang hatte das
Gesundheitsministerium die hohen Preise stets mit der chaotischen
Marktlage und dem Maskenmangel zu Beginn der Pandemie verteidigt. Im
Oktober 2020 hatte das damals noch von Spahn geführte Ministerium im
Bundestag ausdrücklich bestritten, dass es mit dem von ihm angebotenen
Preis im Open-House-Verfahren gegen Preisvorschriften verstoßen habe,
und auf nachträglich durchgeführte Preisstichproben verwiesen, die dies
belegten.
Die neue Linie vor Gericht erklärte das
Gesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage von Capital jetzt mit
prozesstaktischen Gründen. "Der Vortrag des BMG vor dem OLG Köln hat
ausschließlich zivilprozessuale Gründe, er stellt die Schlüssigkeit der
Klage in Frage", so das Ministerium.
Mit der neuen Linie
versuchen die Anwälte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den
drohenden Schadensersatz in den Maskenverfahren zu reduzieren - indem
sie den damals gewährten Kaufpreis von 4,50 Euro als nicht rechtskonform
angreifen. Aktuell sind noch rund 100 Klagen von Lieferanten mit einem
Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro anhängig.
Zuletzt
hatte das Ministerium vor dem Kölner OLG mehrere teure Niederlagen
einstecken müssen. In einem aktuellen Verfahren hat das OLG vergangene
Woche allerdings die neue Argumentation zu den Maskenpreisen
zurückgewiesen. In der Sache verurteilte das Gericht das Ministerium zur
Zahlung des vollen Kaufpreises zuzüglich Verzugszinsen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur