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Bundesregierung plant Gesetz gegen Oligarchen-Vermögen

Archivmeldung vom 08.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Rot-Rot-Grün (Symbolbild) Bild: Bild: Fahne/Freepik; Baerbock/Wikimedia, Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 de; Scholz/Wikimedia, Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0; Marx/CC0; Bildkomposition "Wochenblick"/Eigenes Werk
Rot-Rot-Grün (Symbolbild) Bild: Bild: Fahne/Freepik; Baerbock/Wikimedia, Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 de; Scholz/Wikimedia, Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0; Marx/CC0; Bildkomposition "Wochenblick"/Eigenes Werk

Die Bundesregierung will bei der Durchsetzung von Sanktionen gegen Russland eine härtere Gangart einschlagen. Dabei stehen insbesondere Vermögenswerte wie Superjachten, Privatjets und Immobilien russischer Oligarchen im Fokus, schreibt der "Spiegel".

Einem Bericht der "Taskforce Sanktionsumsetzung" des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums zufolge soll dafür ein eigenes Gesetz beschlossen werden. Die Taskforce unter der Leitung der Berliner Oberstaatsanwältin Nina Thom und des ehemaligen Geheimdienstbeauftragten der Bundesregierung, Johannes Geismann, hat laut des Berichts "eine Reihe von Schwachstellen" bei der bisherigen Umsetzung von Sanktionen identifiziert.

"Zentrales Problem" sei dabei, dass bislang keine eigene Rechtsgrundlage dafür bestehe, sanktioniertes Vermögen aufzuspüren. Auch der Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden sei "verbesserungswürdig". Besonders problematisch sind demnach Fälle, in denen die wahren Besitzer von Vermögenswerten verschleiert würden. "Spezialgesetzliche Eingriffsermächtigungen" seien wünschenswert, um die Beachtung der Sanktionen sicherzustellen. Ziel sei daher ein "Sanktionsdurchsetzungsgesetz". Erste Erfolge habe die Taskforce allein dadurch erzielt, dass sich alle betroffenen Behörden miteinander vernetzten. Bei ihrer bisherigen Tätigkeit stellte die Taskforce fest, dass in Einzelfällen "Unklarheit über Befugnisse und Zuständigkeiten bei der Durchsetzung der Sanktionen besteht"..

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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