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Bundestagswahl 2021: Parteien bleiben noch 90 Tage zur Anzeige ihrer Teilnahme

Archivmeldung vom 23.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundeswahlleiter
Bundeswahlleiter

Von Kandschwar aus der deutschsprachigen Wikipedia, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3428323

Bis zum 21. Juni 2021 um 18:00 Uhr können Parteien, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, schriftlich ihre Wahlteilnahme beim Bundeswahlleiter anzeigen (Beteiligungsanzeige).

Eine Beteiligungsanzeige müssen die Parteien einreichen, die nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Die Feststellung darüber, bei welchen Parteien die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, trifft der Bundeswahlausschuss bis zum 9. Juli 2021.

Weitere Informationen zu den formellen Voraussetzungen einer Beteiligungsanzeige sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-wahlbewerber.html verfügbar.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

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