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EuGH-Urteil verbietet Zurückweisungen an Binnengrenzen: Schluss mit der EU-Gängelung!

Archivmeldung vom 22.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Ein skandalöses Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt aufs Schlimmste, dass die AfD zu Recht vor dem Souveränitätsverlust durch die EU warnt: Der EU-Gerichtshof hat Zurückweisungen von Drittstaatsangehörigen an EU-Binnengrenzen als regelmäßig rechtswidrig eingestuft. Zurückweisungen von Ausländern an Grenzen innerhalb der EU in das Nachbarland sind somit nicht mehr auf rechtskonforme Weise möglich. Dies berichtet die AfD in ihrer Pressemitteilung.

Weiter heißt es darin: "Gerade wegen solcher Urteile fordert die AfD in ihrem Wahlprogramm für die Europawahl 2024, dass die derzeitige EU durch einen Bund europäischer Nationen ersetzt wird, der die Souveränität der Mitgliedsstaaten wahrt.

Denn die ständigen Anmaßungen des EuGH gegenüber den Mitgliedsstaaten zeigen erneut, dass die EU nicht reformierbar ist und als kolossal gescheitertes Eliten-Projekt angesehen werden muss. Wenn wir unsere Grenzen nicht mehr kontrollieren dürfen, dann kontrollieren wir gar nichts mehr und sind den Übergriffigkeiten der EU-Eliten schutzlos ausgeliefert. Die weltfremden Richter des EuGH drücken mit ihrem Urteil klipp und klar aus, dass die Völker Europas sich mit der illegalen Massenzuwanderung abfinden sollen. Dies würde aber in der Konsequenz bedeuten, dass wir schrittweise zur Minderheit im eigenen Land werden. Eine solche Gängelei lassen wir uns nicht bieten – wir werden die EU stoppen!"

Quelle: AfD Deutschland

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