Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Thüringer Verfassungsgerichtshof kippt Paritätsgesetz

Thüringer Verfassungsgerichtshof kippt Paritätsgesetz

Archivmeldung vom 15.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Das Thüringer Paritätsgesetz ist verfassungswidrig. Das geht aus einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom Mittwoch hervor. Die Entscheidung der Weimarer Richter erfolgte mit einem Stimmenverhältnis von sechs zu drei. Das Gesetz ist demnach nichtig.

Es sah vor, dass die Listen der Parteien für Landtagswahlen in Thüringen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssen. Die AfD hatte gegen das Paritätsgesetz geklagt. Im Kern hatte die Partei kritisiert, dass durch das Gesetz ihr Recht beschnitten wird, selbst über die Kandidatenaufstellung zu bestimmen.

Vor Thüringen hatte bereits Brandenburg ein Paritätsgesetz beschlossen. Auch dort hatte es verfassungsrechtliche Bedenken gegeben. Das Brandenburger Verfassungsgericht will sich im August mit der Regelung befassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte fehler in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige