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Reform des Mord-Paragrafen steht wieder am Anfang

Archivmeldung vom 09.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Expertenkommission von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für eine Reform des Mord-Paragrafen im Strafgesetzbuch hat ihre Arbeit offenbar ohne klares Ergebnis abgeschlossen.

Wie aus Kommissions- und Ministeriumskreisen zu hören ist, werden die gut 15 Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Wissenschaftler in ihrem Abschlussbericht kein genaues Konzept dafür liefern, wie der umstrittene Paragraf aus der Nazizeit erneuert werden könnte, schreibt der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe. "Die Reform steht wieder ganz am Anfang", heißt es.

Am geltenden Mord-Paragrafen stört Maas etwa die zwingend vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe. Dass dieser Automatismus, den auch der Deutsche Anwaltverein kritisiert, aufgelöst werden muss, war offenbar eines der wenigen Details, auf die sich die Experten einigen konnten. Im Juni soll die Kommission dem Minister ihre Arbeit vorlegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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