Gegen "Deplatforming" – Beschwerdesystem nach polnischem Vorbild verankern
Archivmeldung vom 26.01.2021
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Freigeschaltet durch André OttDeutschland geht mit dem NetzDG in entgegengesetzte Richtung. Die polnische Regierung will gegen willkürliche Account-Sperrungen und das Löschen von Inhalten durch Social-Media-Plattformen vorgehen. Sofern Beiträge nicht gegen polnisches Recht verstoßen, soll deren Löschung grundsätzlich verboten werden. Ein Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Beschwerdesystems vor.
Laut diesem könnten Nutzer eine Beschwerde bei einem Gericht einreichen, um Social-Media-Unternehmen zu zwingen, entfernte Inhalte wiederherzustellen, wenn sie der Meinung sind, dass diese nicht gegen polnisches Recht verstoßen.
Dazu Joachim Paul: „Polens Vorstoß gegen das berüchtigte ‚Deplatforming‘ ist geradezu vorbildlich. Während in Deutschland nach wie vor regelmäßig strafrechtlich nicht relevante Inhalte Löschkolonnen – oftmals bestehend aus studentischen Hilfskräften ohne juristische Kenntnisse – zum Opfer fallen, schiebt Polen den Löschorgien nun einen Riegel vor.
Sie seien aus Sicht der polnischen Regierung offenkundige ‚Zensur‘. Nach polnischer Gesetzeslage ist ein Posting nur dann tatsächlich strafbar, wenn ein Gericht die Strafbarkeit definitiv festgestellt hat. Alles andere gilt den Gesetzgebern in Warschau als ein Eingriff in die Meinungsfreiheit und damit eines demokratischen Staates unwürdig.“
Paul weiter: „Wir fordern, dass auch in Deutschland ein Beschwerdesystem nach polnischem Vorbild gesetzlich verankert wird. Die Bürger müssen eine Möglichkeit haben, ihre zu Unrecht und willkürlich gelöschten Postings wiederherstellen und Sperrungen wieder aufheben zu lassen – die Social-Media-Konzerne sollten dafür haften.
Leider ist die Bundesregierung einen anderen Weg gegangen, denn mit dem NetzDG wurden willkürlichen Löschorgien in den sozialen Medien geradezu angeregt. Und das, obwohl Straftatbestände wie Beleidigung, unwahre Tatsachenbehauptungen und Volksverhetzung in den sozialen Medien bereits vor dem NetzDG von der Justiz verfolgt und, strafrechtliche Relevanz vorausgesetzt, gelöscht worden sind.
Für die Freiheit im Netz ist also der polnische, nicht der bundesdeutsche Weg der beste. Vor diesem Hintergrund sollte sich mancher Altparteien-Politiker den erhobenen Zeigefinger gegenüber Polen gerade jetzt sparen.“
Quelle: AfD Deutschland