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Heilmann hält Vorgehen bei Heizgesetz weiterhin für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 04.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der CDU-Politiker Thomas Heilmann hält den Prozess zum Beschluss des Heizgesetzes in der kommenden Woche nach wie vor nicht für verfassungskonform. "Die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten werden wieder verletzt, wenn zusätzliche Beratungen unterbleiben", sagte Heilmann der "Bild am Sonntag".

Das Gesetz soll in der kommenden Woche in zweiter und dritter Lesung vom Parlament verabschiedet werden. Heilmann hatte mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor der Sommerpause einen Aufschub des Gesetzgebungsprozesses wegen einer zu geringen Beratungszeit erwirkt. Zusätzliche Beratungszeit kann es für Heilmann allerdings nur mit zusätzlichen Sitzungen des zuständigen Energieausschusses geben. "Die letzte Lesung im Bundestag ist allein nicht ausreichend", so Heilmann weiter. 

Sollte die Regierung nächste Woche nicht nachsteuern, "würde sie ein formell verfassungswidriges Gesetz beschließen". Das sieht auch Staatsrechtler Christoph Degenhart so. Für ihn ist unstrittig, "dass die Ampel Debatten zulassen muss, um den Anforderungen des Verfassungsgerichts zu genügen". Andernfalls wäre das Gesetz "angreifbar". Die Ampel-Fraktionen widersprechen dem Vorwurf deutlich. "In den sitzungsfreien Wochen im Sommer hatten alle Kollegen ausreichend Zeit, sich intensiv damit auseinanderzus etzen, sodass einer informierten Entscheidung bei der Abstimmung im September nichts im Wege steht", sagte FDP-Fraktions-Vize Lukas Köhler der "Bild am Sonntag". Von der Grünen-Fraktion hieß es auf Anfrage der Zeitung: "Der Abgeordnete hatte mit seinem Antrag beim Bundesverfassungsgericht 14 Tage zur Sichtung des Antrages verlangt. Er liegt ihm nunmehr seit 30. Juni vor - und damit deutlich länger als 14 Tage."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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